Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt Hans Felber bis auf Widerruf in seinen Schirm. Der Pfalzgraf ersucht alle und befiehlt seinen Amtleuten, dass sie Hans mit seinem Hab und Gut in seinen Geschäften unbehindert wandeln lassen und ihm auf Hans' Ersuchen das Geleit sicherstellen.