Hans Willin, ehemaliger Bürger und Untertan zu Rißtissen, verkauft mit Wissen und Zustimmung der Herrschaft und Obrigkeit sein bisher innegehabtes Erblehengütlein mit Haus, Hof, Stadel und Garten und allen zugehörigen Stücken und Gütern an Christian (Christi) Egli von Schaiblishausen und alle seine Erben für 355 fl und bestätigt die Bezahlung der Kaufsumme. Das Erblehengütlein liegt zwischen Jakob Bauer und Martin Bär (Bähren) und vorne an der Gemeindegasse gegen die Kleine Riß. Dazu gehören folgende Stücke und Güter: [1] Im Löcherösch ½ Jauchert auf der Höhe zwischen Hans Meister und Klaus (Claß) Böhler, der oben auf den oberen Wirt und unten auf Christian (Christi) Schucken und Jakob Stücklen stößt. [2] ½ Jauchert bei Löcher an der Straße zwischen Theuß Bramüller und dem Löcherweg. [3] 1 Jauchert im Hasenäcker zwischen dem oberen Wirt und Jakob Schregg. Dieser Acker ist allein dem Pfarrherren zehntbar. [4] 1 Jauchert im Achfurterösch im Raitel zwischen Jakob Bruggenmeyer und dem unteren Wirt, der oben auf den Urspringer Bauer und unten auf Lipp Pfender stößt. [5] 1 Jauchert zwischen Jakob Berghofer und Jakob Bauer, oben wieder dahin unter Christian Schmidt. [6] 1 Jauchert im Kapellenösch in der Öfinger Steig zwischen Hans Sauer und Jakob Guldin, der oben wieder auf Hans Sauer und unten auf Georg Moser stößt. [7] 1 Jauchert im Fürsam zwischen Christian Geyßmeyer und weiteren Anstößern. [8] 1 Jauchert im Galgenberg zwischen Hans Barth und Hänslin Männin, der allein dem Pfarrherren zehntbar ist. [9] 2 Tagwerke zehntfreie Wiesen in der Tecklinswiese zwischen Jakob Bauer und Jakob Schregg, die oben auf Georg Barth und unten auf Bastian Speidel stoßen. [10] 2 Tagwerke Wiesen in den Unteren Lissen zwischen der Ezwies des Urspringers und dem Heiligenwieslein. [11] 2 Tagwerke Wiesen im Fürsam zwischen der Gemeinde Öpfingen, Jakob Bauer und weiteren Anstößern. [12] 1 Plätzlein in der Tecklinswiese zwischen Jakob Bauer und Theuß Bramüller. Alle Güter und Stücke sind unbelastet mit Ausnahme des gewöhnlichen Zehnten und eines Kapitals von 77 fl, die bis zur Ablösung dem heiligen Kirchenpatron zinsbar sind. Wie bei anderen Erbgütern erhält die Herrschaft jedes Jahr in der Herbstzeit 11 fl 8 kr 4 h Haus- und Heuzins, 1 Weyßl. (?), 1 Viertel Öl, 96 Eier, 2 Hennen, 2 Hühner und 1 Gans sowie als Herrengült von jeder Jauchert 5 Mittelen Winterroggen und 5 Mittelen Sommerhafer nach Ehinger Maß und Währung. Bei jeder Besitzveränderung sind 1 lb h Auf- und Abfahrtgeld zu entrichten. Der Aussteller erklärt abschließend Rechteverzicht, Bürgschaftsleistung und Schadloshaltung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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