Herzog Wolfgang [von Bayern], als erster Vormund seines Neffen Herzog Wilhelm [IV. von Bayern], kommt den Beschwerden der Landschaft von Bayern auf Rat seines auf den Landtag abgeordneten Vertreters nach, die sich gegen einige Artikel der 1508 erlassenen Landesfreiheit richten. U.a. soll der 16. Artikel der Landesfreiheit, der jeden peinlich zu strafenden Diebstahl betrifft, dahingehend korrigiert werden, dass ein Diebstahl von über 32 Rgbg. erst peinlich zu bestrafen ist, der Ehebruch soll nicht als Vitzumshändel bestraft werden, und die Forder-Kandelwein soll abgeschafft und den Amtsleuten die Annahme verboten werden. S: Vormundschaft