Engelhart von Schüpf (Schyppff) und seine Ehefrau beurkunden, daß sie oder wer auch sonst das Haus in der Krummen Gasse (krumen gasse) bewohnen wird, Elsbeth, Witwe des Seitz Zorsman, und deren Sohn Henslein am St. Martinstag jährlich 2 Pfund Heller für eben dieses Haus zahlen soll.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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