Ebirhart Graf zu Wertheim beurkundet den Schiedsspruch der von ihm eingesetzten Schiedsrichter Ebirhart Rüden von Bödigheim (Bötinkein), Göezzen von Stettenberg (Stetinberg), und Hermanne Krüchuz, Bürger zu Wertheim, in den Streitigkeiten von Prior und Konvent der Kartause Grünau (zu der Nüencelle by Grüna) einerseits und der Dorfgemeinde Schollbrunn andererseits. Danach darf von den beiden Parteien, Kloster und Gemeinde, keine ohne Einwilligung der andern aus dem Wald in der Dorfmark Schollbrunn Holz außer der Mark vergeben oder verkaufen, vielmehr nur soviel Bau- und Brennholz schlagen, als sie bedarf. Dabei ist abgesehen von 6 Fudern Brennholz und 2 Fudern Pfähle, die das Kloster ohne besondere Erlaubnis jährlich schlagen und ausführen darf. Nur muß vor dem Schlagen zuvor der Schütze in Kenntnis gesetzt sein, den die Parteien gemeinsam über den Wald einsetzen und aus den Einungen (=Bußen) belohnen. Reichen die Einungen nicht aus, so zahlen die Parteien hälfig eine Zulage; bringen sie einen Überschuß ein, so fällt er hälftig an die Kirche Schollbrunn und an die Gemeindeglieder (Gebühren) zu freier Verfügung. Die Einungen setzen sich nach dem Herkommen fest. Die Hellerzinse der Gemeindeleute an das Kloster sind halb auf Johannis (uff sant Johans tag des teufers, als er geborn war, den man nennet sunwenden) und halb auf Martini fällig, die Getreidegülten zwischen Mariä Himmelfahrt und Mariä Geburt. Das Korn muß von dem besten der Mark sein. Die Käsegülte ist auf Michaelis fällig. Sind die Mönche mit dem Käse nicht zufrieden, so bekommen sie anstatt eines Käses 3 h Wertheimer Währung. Das Kloster hat in der Mark das Besthaupt auf den Gütern, die dem Bauer ganz gehören, wie es Brauch ist, "in den Dörfern vorm Walde in der Grafschaft". Die Gemeindeleute dürfen ohne Einwilligung des Klosters keinerlei Bestimmungen erlassen (kein gebot noch keinen satz), ausgenommen in ihrer eigenen Hofraite. Bei Verstoß gegen die Schiedsbestimmungen wird eine Partei vom Grafen durch die drei Schiedsrichter um 10 Pfund h Wertheimer Währung gebüßt.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...