Schultheiß und Rat zu Neuenburg begeben sich in den Schirm des Bischofs Heinrich von Basel bis zur Wahl eines neuen, durch die Fürsten gewählten, vom Papst bestätigten und dann geweihten und gekrönten Königs gegen Zahlung eines auf den Hofstätten, dem Schultheißentum dem Gericht und dem Zoll versicherten Schutzgelds von 42 Mark Silber jährlich.