(1) F 1795 (2)~Kläger: Friedrich Adolf Fontain, kaiserlicher Postsekretär, Detmold, (3)~Beklagter: Gräflich lipp. Kanzlei zu Detmold; als Intervenient Nevelin Gerhard Culemann, Detmold, (4)~Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Goy 1743 ( Subst.: Lic. Johann Franz Wolff ( Lic. Ferdinand Wilhelm Helffrich 1747 ( Subst.: Lic. Jakob Loskant Prokuratoren (Bekl.): Dr. Philipp Ludwig Meckel [1739] 1743 ( Subst.: Lic. Johannes Werner ( für den Intervenienten: Lic. Simon Heinrich Gondela 1743 ( Subst.: Lic. Johann Werner (5)~Prozessart: Mandati de exequendo sine ulteriori mora propriam sententiam in rem judicatam prolapsam cum clausula Streitgegenstand: Die Klage ist auf Ausführung eines mit Rat der Juristenfakultät der Universität Mainz ergangenen Urteils gerichtet, in dem die lipp. Kanzlei dem Advokaten und Defensor Culemann eine Ehrenerklärung zugunsten Fontains abverlangt und eine Pflicht zur erneuten Rechnungslegung durch Fontain verneint hatte. Fontain erklärt, Culemann habe gegen dieses Urteil zwar Rechtsmittel eingelegt, da er das Verfahren aber nicht fristgerecht betrieben habe, sei das Urteil dennoch rechtskräftig geworden; dessen ungeachtet aber werde es von der Kanzlei nicht zur Ausführung gebracht, so daß Culemann sich bereits ermutigt gesehen habe, ihn erneut zu beleidigen. Die beklagte Kanzlei erklärt, das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, da das Rechtsmittelverfahren eingeleitet worden sei und Culemann, wie sich gezeigt habe, für die verzögerte Einreichung der Klageschrift nicht verantwortlich sei, sondern ein Sekretär und ein Kanzlist, die die Weiterbeförderung verzögert bzw. vergessen hätte. Als Intervenient bezieht sich Culemann ebenfalls darauf, sein Rechtsmittelverfahren sei noch anhängig. Er wirft Fontain vor, durch das RKG-Verfahren seine Ansprüche gegen die Gräfin Amalie weiter zu Lasten von deren anderen Gläubigern befördern zu wollen, und sieht sich durch das Mainzer Urteil, sollte es als rechtskräftig anerkannt werden, der Möglichkeit, dies zu beweisen, mangels Rechnungslegungspflicht Fontains beraubt. Am 14. Februar 1749 kassierte das RKG sein Mandat. (6)~Instanzen: RKG 1743 - 1749 (1730 - 1749) (7)~Beweismittel: Botenlohnquittung (Q 6). Unterlagen zur Abrechnung des Schuldenwesens der Gräfin Amalie (Q 10c - 10m). Gedrucktes Edikt des Grafen Simon Henrich Adolf zur Lippe mit Ergänzungen und Einschärfungen zur Gerichtsordnung, 1728 (Q 32). RKG-Kanzleigebührenbescheid (Q 42). (8)~Beschreibung: 4 cm, 205 Bl., lose; Q 1 - 42, 1 Beil.