Vertrag zwischen Konrad von Boxberg und Konrad von Hohenlohe sowie Gräfin Kunigunde von Wertheim: Edelherr Konrad von Hohenlohe (Hohenloch) und Gräfin Kunigunde von Wertheim bekunden, um Unheil zwischen ihnen und Konrad von Boxberg (Cunrad von Boksberg) zu verhüten, das dann auch von Konrad von Hohenlohe, Herrn Götz During und Herrn Werner von Hardheim, den Rittern und dem Schultheißen von Hardheim, nicht mehr ausgeglichen werden könnte, dass Konrad von Boxberg sein Gut von den Ausstellern jederzeit wieder auslösen kann, wenn er ihnen gleichwertiges Gut zahlt wie sie ihm, es sei denn, sie hätten das Gut oder teile davon verkaufen müssen, um seine Schulden zu begleichen. Siegelankündigung der Aussteller.