Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er die Patronatsrechte an den Pfarreien und Kirchen Pfeffingen und Gundheim im Wormser Bistum vor vielen Jahren der Universität Heidelberg zur Inkorporation überantwortet hatte. Nachdem die Erträge für die Gehälter (stipendien) der Doktoren beizeiten stark abgenommen haben, erlässt er mit Rat seiner Räte und der Universität eine Ordnung, wonach die Renten und Gülten der genannten Kirchen zur Bezahlung der Gehälter verwendet werden sollen. Die Einkünfte sollen unter den Doktoren gleichermaßen zum Ausgleich der Mindereinnahmen verteilt werden, wobei niemand über die ursprüngliche Höhe seiner Besoldung hinaus Geld erhalten soll. Diese Ordnung soll solange gelten, bis sich die ursprünglich veranschlagten Erträge wieder gebessert haben und zur Ausrichtung der Gehälter genügen, in welchem Falle der Pfalzgraf sich und seinen Erben vorbehält, eine neue Ordnung über die freiwerdenden Gefälle zu errichten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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