Ferdinand Karl Erzherzog von Österreich (voller Titel) belehnt Heinrich Freiherr vom Stain für sich selbst und als Lehenträger von Philipp Freiherr vom Stain und der beiden Brüder Franz Philipp und Johann Jakob Freiherren vom Stain, da Hans Heinrich vom Stain den geistlichen Stand angenommen hatte und die übrigen im letzten Lehenbrief belehnten Lehenträger ohne männliche Nachkommen gestorben waren, mit dem der Markgrafschaft Burgau lehenbaren Zoll zu Grünenbaindt (Grüenenpeundt) gehört. Die Belehnung erfolgt nach der am 27. April 1653 ergangenen allgemeinen Lehensberufung in den außer- und vorderösterreichischen Landen, mit der alle Lehensinhaber aufgefordert wurden, ihre Lehen neu zu empfangen und ihre Lehenspflicht zu leisten, die sie nach dem Tod von Leopold [V.] Erzherzog von Österreich noch nicht empfangen und nicht geleistet hatten. Um den durch den [Dreißigjährigen] Krieg ruinierten Lehenleuten die kostspielige Reise an den erzfürstlichen Lehenhof zu ersparen, entsandte der Aussteller Kommissare, um die Lehenspflicht abzunehmen. Die Belehnten und ihre Erben können den Zoll nun künftig von dem Aussteller und seinen Erben als Lehen nach dem Lehen- und Landesrecht innehaben und nutznießen. Dafür sollen die Belehnten dem Aussteller alle Zeit getreu, gehorsam, dienstbar und gewärtig sein, wie es Lehenleute ihren Lehenherren nach dem Lehens- und Landesrecht zu tun schuldig sind. Die Rechte des Ausstellers und anderer Rechteinhaber bleiben davon unbeeinträchtigt. Als Bevollmächtigter von Heinrich Freiherr vom Stain hat Franz Philipp Freiherr vom Stain die Lehenspflicht geleistet.