Vor Herman zur Megden, Richter des Herzogs Wilhelm von Kleve etc. zu Iserlohn (Isernloen), erklärt Johan, Sohn des Schulten zu "Beinckhausen", Eingesessener des Gerichts Iserlohn, er habe sich mit Agathen, Tochter des Johan Smolen zu "Bauwinckhausen" [Bainghaus (?) westlich von Binolen] vermählt. Da Johan und seine Frau aber kein Saatland unterhaben, habe er durch Vermittlung seines Vaters und seiner Freunde mit Caspar von Schorlemer, dem Propst zu Oelinghausen (Eulinckhausen), der Frau Marien Schungels und den Konventsjungfern daselbst vereinbart, daß er auf Lebenszeit den Hof zu Berge, der unbesetzt sei, gegen eine entsprechende Pacht innehaben solle. Voraussetzung ist, daß sich Johan in die Eigenhörigkeit des Klosters begibt. Dies geschieht mit Einwilligung des gleichfalls vor dem Richter erscheinenden Vaters Johan Schulten und der Mutter Margarete. Der Konvent verspricht, Johan fortan in seinen Schutz zu nehmen. Siegelankündigung des Richters. Zeugen: Peter Smelman, Richter zu Menden, Herr Matthias, Kirchendiener zu Oelinghausen, Johannes Meinershagen, Schreiber zu Oelinghausen. Geschehen 1571, Montag Nov. 19.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
Objekt beim Datenpartner