Adam von Selbitz (Seldewitz), Amtmann von Heldburg, entscheidet in Streitigkeiten zwischen dem Kloster Langheim und Cunz Greyß aus Mistelfeld wegen einem Gut ebendort. Cunz Greyß hatte sich schon unter Abt Johann IV. Schad und auch jetzt mit Abt Emmeram Teuchler zu Langheim im Streit mit dem Kloster befunden, weil er Ansprüche auf das verlassene Gut seines Vetters Fritz Greyß bei Mistelfeld erhoben hatte und auch einen Fehdebrief deswegen ausgestellt. Es wird entschieden, dass die Fehde aufgehoben werden und Greyß seinen Fehdebrief zurückerhalten soll. Weiter soll er vom Kloster einen Ausgleich von 20 fl. und einem Ort, sowie das strittige Gut ohne Handlohn als Lehen erhalten. Zeugen werden aufgeführt; zusätzliche Siegelbitte geht an Konrad von Witzleben, Schosser zu Coburg. - Siegler: Selbitz, Adam von. Witzleben, Konrad von

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Staatsarchiv Bamberg