CDU-Parteitagsbeschluß in Balingen
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/004 D851003/107
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/004 Chronik der Woche Baden-Württemberg SDR 1985-1988
Chronik der Woche Baden-Württemberg SDR 1985-1988 >> 1985 >> November
23. November 1985
Das "Nein" aus Bonn für ein Tempolimit bringt die Stuttgarter Landesregierung in Konflikt mit ihrem Parteitagsbeschluß für eine auf "nicht abgasgereinigte Fahrzeuge" beschränkte Geschwindigkeitsbegrenzung. Gespräch mit Matthias Kleinert, Regierungssprecher Baden-Württemberg. Kleinert verteidigt Lothar Späth und den Parteitagsentschluß, wonach laut vorläufigem Ergebnis des "Großversuches der Bundesregierung" kein Anlaß bestünde ein Tempolimit einzuführen obwohl der errechnete Schadstoffwert insgesamt weit höher liegt als der auf dem Parteitag der Landes-CDU konstatierte Minimalwert der die Einführung des Tempolimits bedingen sollte. Kleinert begründet die Haltung der Landesregierung mit der Definition des Wortes Schadstoff wie es von Lothar Späth gebraucht wurde und betont die "freiwilligen Vereinbarungen mit Kraftwerksunternehmen über die Verringerung von Stickoxidemissionen", die eine weitaus effektivere Schadstoffreduzierung darstellten.
0:10:20; 0'10
Audio-Visuelle Medien
Herkunft: Chronik Baden-Württemberg
Balingen BL
Auto: Tempolimit
BRD: Bundesregierung
Partei: CDU: Landesparteitag 1985
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:32 MEZ