Valentin Lön vom Burghof und Ehefrau Anna Bilerin bekennen, daß ihr Leib- und Halsherr Wolfgang Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute ihnen auf Bitte der Verwandtschaft auf Lebenszeit als Schupflehen Hof und Gut in Hasenweiler verliehen hat, das zuvor +Georg Vischer innehatte. Die Beliehenen müssen den Hof persönlich bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nur eine Feuerstelle unterhalten, auch keine Hausleute aufnehmen. Holz erhalten sie nach Bedarf. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins und Hubgült 5 Scheffel Vesen und 4 Scheffel Hafer sowie 3 lb d an Geld in Ravensburger Maß und Währung, 2 Hennen, 5 Hühner, 100 Eier. Die Beliehenen müssen Frondienste, namentlich Fuhrdienste über Land leisten. Im Herbst fahren sie wie andere Leibeigene um entsprechende Entlohnung an den (Boden-)See. Sie halten vier junge, starke Pferde ("münchen"), darunter ein Feldroß. Fremden Schutz und Schirm werden sie nicht annehmen. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen fällt das Gut heim. Es muß dann mit Dung, Heu, Stroh, Mistrichte und der dritten Garbe zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.
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Valentin Lön vom Burghof und Ehefrau Anna Bilerin bekennen, daß ihr Leib- und Halsherr Wolfgang Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute ihnen auf Bitte der Verwandtschaft auf Lebenszeit als Schupflehen Hof und Gut in Hasenweiler verliehen hat, das zuvor +Georg Vischer innehatte. Die Beliehenen müssen den Hof persönlich bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nur eine Feuerstelle unterhalten, auch keine Hausleute aufnehmen. Holz erhalten sie nach Bedarf. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins und Hubgült 5 Scheffel Vesen und 4 Scheffel Hafer sowie 3 lb d an Geld in Ravensburger Maß und Währung, 2 Hennen, 5 Hühner, 100 Eier. Die Beliehenen müssen Frondienste, namentlich Fuhrdienste über Land leisten. Im Herbst fahren sie wie andere Leibeigene um entsprechende Entlohnung an den (Boden-)See. Sie halten vier junge, starke Pferde ("münchen"), darunter ein Feldroß. Fremden Schutz und Schirm werden sie nicht annehmen. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen fällt das Gut heim. Es muß dann mit Dung, Heu, Stroh, Mistrichte und der dritten Garbe zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I U 1399
fasc. 044 1/2 n. 23
B 522 II U 1312
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 I Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I
Weingarten, Benediktinerkloster: Urkunden I >> Urkunden
1571 April 26 (montags den sechs und zwaintzigisten monats Aprilis)
43,9 x 56,9 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Schaden: Pergament fleckig, 1 Loch
Aussteller: Valentin Lön vom Burghof und Ehefrau Anna Bilerin
Empfänger: Wolfgang Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute
Siegler: Samuel Keck, Notar und Bürger zu Ravensburg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Aussteller: Valentin Lön vom Burghof und Ehefrau Anna Bilerin
Empfänger: Wolfgang Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute
Siegler: Samuel Keck, Notar und Bürger zu Ravensburg
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 S., abg.
Biler, Anna
Gremlich von Jungingen, Wolfgang
Keck, Samuel, Notar
Lön, Anna
Lön, Valentin
Vischer, Georg
Bettenreute, Staatsdomäne : Fronhofen, Fronreute RV; Einwohner
Bodensee
Burghof : Fronhofen, Fronreute RV; Einwohner
Hasenweiler : Horgenzell RV
Hasenweiler : Horgenzell RV; Einwohner
Ravensburg RV; Einwohner
Ravensburg RV; Maß
Ravensburg RV; Notar
Ravensburg RV; Währung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:26 MEZ
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