Valentin Lön vom Burghof und Ehefrau Anna Bilerin bekennen, daß ihr Leib- und Halsherr Wolfgang Gremlich von Jungingen zu Hasenweiler und Bettenreute ihnen auf Bitte der Verwandtschaft auf Lebenszeit als Schupflehen Hof und Gut in Hasenweiler verliehen hat, das zuvor +Georg Vischer innehatte. Die Beliehenen müssen den Hof persönlich bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Sie dürfen nur eine Feuerstelle unterhalten, auch keine Hausleute aufnehmen. Holz erhalten sie nach Bedarf. Jährlich entrichten sie zu Martini bzw. den üblichen Zeiten als Zins und Hubgült 5 Scheffel Vesen und 4 Scheffel Hafer sowie 3 lb d an Geld in Ravensburger Maß und Währung, 2 Hennen, 5 Hühner, 100 Eier. Die Beliehenen müssen Frondienste, namentlich Fuhrdienste über Land leisten. Im Herbst fahren sie wie andere Leibeigene um entsprechende Entlohnung an den (Boden-)See. Sie halten vier junge, starke Pferde ("münchen"), darunter ein Feldroß. Fremden Schutz und Schirm werden sie nicht annehmen. Bei Verstoß gegen die Leihebedingungen fällt das Gut heim. Es muß dann mit Dung, Heu, Stroh, Mistrichte und der dritten Garbe zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.