Der Richter Johann Heinrich Neithardt sowie Christian Harder und Simon Braun, alle drei Ratsherren, Bürger und derzeit Pfarrkirchenbaupfleger in Ulm, verleihen Georg Schuhmacher von Überkingen ("Vberichingen") [heute Bad Überkingen/Lkr. Göppingen] den der Pfarrkirchenbaupflege gehörenden Widumhof in Überkingen, der zum dortigen Pfarrhof gehört, zu Erbrecht. Er ist verpflichtet, den Hof und seine Zugehörungen in gutem Kulturzustand zu halten und der Baupflege davon jedes Jahr 7 Malter Getreide und 14 Schilling Heugeld zu entrichten. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben oder unsachgemäßer Bewirtschaftung fällt der Hof wieder an die Baupflege zurück. Er und seine Erben können ihr Erbrecht an dem Hof veräußern. Bei Besitzveränderungen steht der Baupflege eine Weglöse in Höhe von einem Zehntel des Hofwertes zu.