Zinsübertragung von Gütern zu Waldau
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Urk. 15, 162
Urk. 15 Kloster Ahnaberg - [ehemals: A II]
Kloster Ahnaberg - [ehemals: A II] >> 1341-1350
1345 April 3
Ausfert, Pergt., die am Rande beschädigten Siegel hängen an Pergamentstreifen an.
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum anno 1345 in octava Passe (2)
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Hartung, Propst in Ahnaberg (Aneberch), Alheydis, Priorin, und der Konvent daselbst bekunden, daß Ghela Hoveman, ehemals Bürgerin zu Kassel (Casle) in der Neustadt, aus ihrem Hause, das jetzt Gutte Hoveman, Tochter des Heinrich von Lobene, bewohnt, den Zins von 1 Pfunde Kasseler Pfennige und aus ihren Äckern zwischen der Stadt Kassel und Waldau (Walda) bei dem sogenannten 'tuben sode' den Zins von einem gleichen Pfunde, beide fällig zu Michaelis, ihrer Tochter Ha[n]ppe, Nonne in Ahnaberg, übertragen hat auf Lebenszeit, so, daß nach dem Tode der Ha[n]ppe die 2 Pfund an die Priorin und den Konvent fallen für das alljährlich um Michaelis abzuhaltende große Gebet (magne orationis (1)).
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: Rückw. Rubrum d. 16. Jahrh.: Item über dy phunt in der Nauwenstait. Signaturen: A 31 u. 142.
Vermerke (Urkunde): Siegler: 1. der Propst, 2. der Konvent.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest Schultze Nr. 176
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Hartung, Propst in Ahnaberg (Aneberch), Alheydis, Priorin, und der Konvent daselbst bekunden, daß Ghela Hoveman, ehemals Bürgerin zu Kassel (Casle) in der Neustadt, aus ihrem Hause, das jetzt Gutte Hoveman, Tochter des Heinrich von Lobene, bewohnt, den Zins von 1 Pfunde Kasseler Pfennige und aus ihren Äckern zwischen der Stadt Kassel und Waldau (Walda) bei dem sogenannten 'tuben sode' den Zins von einem gleichen Pfunde, beide fällig zu Michaelis, ihrer Tochter Ha[n]ppe, Nonne in Ahnaberg, übertragen hat auf Lebenszeit, so, daß nach dem Tode der Ha[n]ppe die 2 Pfund an die Priorin und den Konvent fallen für das alljährlich um Michaelis abzuhaltende große Gebet (magne orationis (1)).
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: Rückw. Rubrum d. 16. Jahrh.: Item über dy phunt in der Nauwenstait. Signaturen: A 31 u. 142.
Vermerke (Urkunde): Siegler: 1. der Propst, 2. der Konvent.
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: Regest Schultze Nr. 176
(1) In der Urkunde steht: oro(n)tionis.
(2) Das Datum lautete ursprünglich MCCCXLVII, hiervon ist die letzte 1 völlig, die vorhergehende ein wenig radiert, so daß es wohl 1345 heißen soll. Vermutlich ist die Urkunde erst in einem späteren Jahre ausgestellt.
(2) Das Datum lautete ursprünglich MCCCXLVII, hiervon ist die letzte 1 völlig, die vorhergehende ein wenig radiert, so daß es wohl 1345 heißen soll. Vermutlich ist die Urkunde erst in einem späteren Jahre ausgestellt.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ