Graf Otto der Ältere von Eberstein beurkundet, daß das Kloster Herrenalb in früheren Zeiten einen Hof, Moselbrunnen genannt, besessen und dazu die um denselben gelegenen Wiesen samt Waiden, Wäldern, Feldern, Wasser und übrigem Gebiet gehört hätten, dieser Hof aber verlassen worden und verödet sei, er auf dessen Marken in der Folge wider Willen des Klosters ein Jagdhaus erbaut und einen Fischweiher gegraben habe, um diesen Schaden aber auszugleichen und zu vergüten, dem Kloster den von seinem verstorbenen Bruder ererbten halben Teil des Dorfes Friolzheim überlassen und demselben nicht nur die Wiesen zu Moosbrunn, sondern auch die Almenden zu Friolzheim und allen andern Orten der Grafschaft zur Waidbenutzung zugestanden habe.