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Karselis Hurth von Schönecken sichert seinem Oheim Emmerich Hurth v. Sch. gewissen Anteil an seinen Erbgütern zu, für den Fall, dass er mit dem Erbmarschallamt von Jülich belehnt würde. Verhandelt im Hause "zum Pesch", Pfarrei Lank, Amt Linn. Zeugen: Heinrich Hoeffsmyt, Schöffe zu Linn und Dietrich Loggen aus Lank. Notariatsinstrument, Pergament, des Joh. Naber v. Neuss.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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