Kurfürst Philipp von der Pfalz bestellt Gangolf von Mittelhausen zu seinem Diener. Er soll persönlich und mit seinem reisigen Knecht und Pferden und gerüstet zu allen Geschäften, wozu er angefordert wird, dienen, reiten und das tun, was ihm der Pfalzgraf oder sein Unterlandvogt im Elsass bescheidet. Dafür erhält er jährlich durch den Zinsmeister zu Hagenau gegen Quittung 40 Gulden und 50 Viertel Hafer sowie vom Hof ein Hofkleid, so wie andere Diener gekleidet werden. Wenn er zum Dienst gefordert wird, soll er vom Hof Futter, Mahl, Nagel und Eisen erhalten. Kriegsschäden im Dienst sollen ihm ersetzt werden und wenn deshalb Uneinigkeit entstehe, sollen darüber der Hofmeister, Marschall oder zuständige Hauptmann entscheiden. Beide Seiten können zukünftig das Dienstverhältnis aufkünden, was jedoch ein Vierteljahr zuvor angekündigt werden soll. Das Dienstjahr beginnt und endet zu St. Jakobus [= 25.7.]. Gangolf schwört Treue, Huld, Gehorsam und Schadenswarnung sowie das zu tun, was ein treuer Diener seinem Herrn schuldig ist.