Thaubennhans von Furndow [Faurndau, Kr. Göppingen], wegen Verdachts, in dem vor einiger Zeit in Faurndau von mehreren gemeinsam zur Nachtzeit begangenen Überfall auf den Chorherrn Petter Burckhart von dort verwickelt zu sein, zu Göppingen gef., wird auf Fürbitten vorerst aus dem Gefängnis entlassen, verspricht, seine Atzung und sonstige aufgelaufene Kosten selbst zu bezahlen und schwört U. - Im Fall, dass seine Beteiligung an der Tötung des Peter Burckhart in Zukunft doch noch nachgewiesen werden kann, soll er unangesehen dieser Begnadigung und Entlassung - nach seinem Verschulden bestraft werden

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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