Johan Fürstenberg (Fforstenberg), wohnhaft zu Höllinghofen (Holckinckhouen) verkauft eine Rente von 25 Schillingen Geldes, wie es zur Arnsberg gängig ist, aus seinem Gut zu Ostönnen (Oestunen), geheißen der Westerhoff, den Hans Roeckhol bebaut, an Johan Ffriidage, Propst, Margareta Vogedes, Priorin, und den Konvent des Stiftes und Klosters zu Oelinghausen (Olynckhusen) zu Behuf des Altares zu Oelinghausen oben bei den Orgeln (bii den orgelen) bzw. des Priesters, dem der Altar vom jeweiliegen Propst und der Priorin übertragen wurde (vorgifftiget offte bevolen wiert), damit er ihn mit Messen verwahre. Johan verspricht, die Rente jährlich zu Petri Stuhlfeier bzw. acht Tage danach auf eigene Kosten nach Oelinghausen zu liefern. Johan verspricht Währschaft. Wenn der Hof durch Fehden, Raub, Brand, Mißwachs, Hagelschlag oder anderes Unglück wüst wird, so können sich die Gläubiger an den anderen Gütern des Schuldners erholen. Die Rente ist vor allen anderen Abgaben aus dem Hofe zu entrichten. Johan verspricht, daß der Schulte des Westerhoffs und seine Nachfolger, die den Hof bebauen, sooft es nötig ist, vor dem Gericht zu Werl (Werle) versprechen sollen, die genannte Rente zu bezahlen. Wenn die Rente nicht bezahlt wurde, haben Johan oder seine Erben sich sofort nach ergangener Mahnung nach Arnsberg oder Werl nach Auswahl des Klosters mit einem Knecht und zwei reisigen Pferden zum Einlager zu begeben. Johan verspricht eidlich vor dem Gericht zu Werl die Einhaltung dieser Verpflichtung. Siegelankündigung des Johan, Siegelbitte an Volmar von Waltringen (Walterinckhusen), Richter des Kölner Erzbischofs zu Werl. Standgenossen des Gerichts: Evert Rost, Gert Mellien, beide Altbürgermeister zu Werl, und Herman Huyssman, Frone des Gerichts zu Werl. Gegeben 1474 April 26 (op den nesten dynsdach na sunte Marcus dage des hylgen ewangelisten).

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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