Bischof Gottfried von Freising inkorporiert dem Domkapitel Freising zur Aufbesserung der geringen Präbenden die Pfarrkirche St. Georg in Freising mit all ihren Rechten unter Wahrung der Rechte des bisherigen Pfarrers bis zu dessen Tod oder freiwilligem Verzicht. Dem nachfolgenden Vikar, der vom Domkapitel durch Wahl bestätigt und investiert wird, ist eine genügende Geldmenge zu geben, damit er auch die Abgaben an den Bischof leisten kann. Das Domkapitel Fresiing gibt seine Zustimmung und verpflichtet sich, die an die Inkorporation geknüpften Verpflichtungen zu übernehmen; S 1: Bischof Gottfried von Freising, S 2: Domkapitel Freising