Johann Bechtolt gen. Keller, M. artium, Vikar des Heiligengeist-Altars in der Pfarrkirche zu Wertheim, und Weygant, Pfarrer zu Schollbrunn, die Treuhänder des Steffan Geyling, die laut Kaufbrief (StAWt-G Rep. 13a Lade XVIII Nr. 81) der Liebfrauen-Pfarrkirche zu Wertheim von Heintz Rüde von Kollenberg 30 Tornosen auf die Zinse zu Rauenberg gekauft haben (1 Tornos zu 12 d gerechnet), bestimmen, dass dafür der Pfarrer allsonntäglich des Steffan Geyling und seiner Wohltäter auf der Kanzel gedenken soll und jährlich in der Woche nach Drei König ihnen eine kleine Vigilie und Seelenmesse singen mit 4 Kerzen. Am selben Tag sollen auf Veranlassung von Gotteshausmeister und Pfarrer die Vikare des Heiligengeists und der hl. Katharine, Heinrich und Jakob für den Stifter Messen lesen, für seine Eltern und Wohltäter aber am folgenden Tag. Ist ein Vikar säumig oder kommt seiner Residenzpflicht nicht nach, so ist die Messe bei einem andern Vikar des Chores zu bestellen, und zwar innerhalb 8 Tagen bei einer Buße von 4 Tornosen, von der Kirche an das Hospital zu zahlen. Der Pfarrer erhält für das Begängnis 2 Tornosen, der Kaplan und die Vikare je 16 d, Schulmeister, Kirchner und Gotteshausmeister je 8 d. Am Tag des Begängnisses hat der Gotteshausmeister für 10 Tornosen Brot auf dem Kirchhof an Arme zu verteilen. 9 Tornosen 4 d verbleiben der Kirche. Bei Lösung der 30 Tornosen haben die Gotteshausmeister die Kaufsumme mit Einverständnis des Rates der Stadt zum gleichen Zweck wiederanzulegen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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