Dietmar von Hardenberg (Hartynberg) verpflichtet sich gegenüber Erzbischof Gerlach von Mainz (Mencze) sowie den Landgrafen von Thüringen und Markgrafen von Meißen Friedrich [III.], Balthasar und Wilhelm [I.] mit seiner Hälfte an Burg und Stadt Moringen (Morungen) gegen Herzog Albrecht [I.] von Braunschweig (Brunswik) und alle ihre anderen Feinde zu dienen, bis die von Rosdorf Moringen wieder von ihm einlösen. Bis dahin darf er keinem außer Standesgenossen (der unsir gnose were) seinen Anteil abtreten, während der Erzbischof und die Markgrafen ohne sein Einverständnis keinen Frieden machen sollen mit jenen, die sich etwa im Laufe der Kämpfe in den Besitz seiner Burg gesetzt haben, auch müssen sie ihm Kost geben und Schaden ersetzen, wie ihren anderen Mannen auch. Seitens des Ausstellers bürgen die Herren Ernst von Uslar (Uzlar) und Johann Ryme [von Allerberg] (Ryeme), Burkhard und Werner (Wirner) von Hanstein (Hanenstein), seine Freunde, mit der Verpflichtung, im Falle des Vertragsbruchs durch den Aussteller oder einen seiner Erben auf Aufforderung mit zwei Pferden in einer offenen Herberge zu Langensalza (Salcza) Einlager zu halten (in gysils wize invaren). - Siegel des Ausstellers und der Bürgen angekündigt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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