Jan (Jhan) von Smirice (Smyritz) auf Raudnitz [heute Roudnice nad Labem, Tschechien] fällt einen schiedsrichterlichen Ausspruch zwischen Kurfürst Friedrich II. und Herzog Wilhelm III. von Sachsen sowie Bischof Johann von Meißen einerseits und Jan von Wartenberg auf Blankenstein [Burg Blansko, Tschechien] andererseits. Demnach soll alle Fehde eingestellt werden. Jan von Wartenburg soll ab Martini [11. November 1442] für ein Jahr in den Dienst derer von Sachsen aufgenommen werden und dafür am nächstfolgenden Martinitag [11. November 1443] 250 Gulden erhalten. Alle Gefangenen sollen herausgegeben werden. Alle Verschreibungen beider Parteien sollen gegenseitig unkräftig sein. Alle während der Dienstzeit anfallenden Streitigkeiten sollen durch Jan von Smirice und Apel von Vitzthum entschieden werden.

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Sächsisches Staatsarchiv
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