Klage1) des Gerhard Herman Dyckhoff,2) der Jungfer Elisabeth Grote./. die Eheleute Hoyer wegen einer Tür zu einer Stiege gegenüber dem Kaek
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B-Acta scab, III 112
B-Acta scab Acta Scabinalia (Nachbarrechtliche Grundstücksstreitigkeiten)
Acta Scabinalia (Nachbarrechtliche Grundstücksstreitigkeiten) >> 1701-1800
1715
Darin: Anlagen in Abschrift, von den Beklagten übergeben: 1) Vor dem Stadtrichter Lic. Johan Wesselinck verkauft 1540, Freitag nach Elisabeth, vidue Gerhard Lennep, Gerichtsschreiber des Hofs zu Münster, dem Eweldt sein Haus mit dem Recht der Benutzung einer Stiege und des Tores. Zeugen: Prokurator Bernard Merschman; Christian Lennep; Everhard Leyendecker; Johan Hölscher und Jörgen Iserloen. 2) Anno 1591, 30. 5. teilen Bernd Loehoff und Berndt Scholbroick unter sich eine Besitzung, die sie von den Eheleuten Johan Eiling und Anna (Möncking?) gekauft haben. Loehoff erhält das Prinzipalhaus mit einem Kirchenplatz, Scholbroick die Stallung und den halben Hof, der hinter Werner Langermans Hinterhaus schießt. Loehoff darf die Stiege zum Markt benutzen; diese gehört zum Teil zum Hause des Berhorst.
Enthält: Klage 1) des Apothekers Gerhard Herman Dyckhoff, 2) der Jungfer Elisabeth Grote ./. die eheleute Hoyer, 1715. Akten sind unvollständig. Es handelt sich um eine Tür zu einer Stiege gegenüber dem Kaek, an der berechtigt sind die Häuser des verstorbenen Notars Moll und der Witwe Busche (letzteres ist jetzt Schule), nicht aber das Haus der Beklagten (früher Schwick) und das Haus des Klägers (früher Werneking), die vorn an der Stiege liegen (vgl. Nr. 104). Erwähnt werden Ratsherr und Wandschneidergildemeister Johan Kaspar Moll; die geistliche Jungfer Klara Maria (?) Schwick gegenüber dem Fraterhause wohnhaft; Vikar Diepenbroick zu St. Mauritz; Wilhelm Piper; Alhard Köning; Johan Dörsten; Johan Hanlohe (oder Haulohe); Arnold Ditrup; Johan Berckenstegge; Stephan Wilhelm Hackelrahm (oder Hackebrahm);; Johan Stewermühr; Notar Paul Christoph Joanning.
Enthält: Klage 1) des Apothekers Gerhard Herman Dyckhoff, 2) der Jungfer Elisabeth Grote ./. die eheleute Hoyer, 1715. Akten sind unvollständig. Es handelt sich um eine Tür zu einer Stiege gegenüber dem Kaek, an der berechtigt sind die Häuser des verstorbenen Notars Moll und der Witwe Busche (letzteres ist jetzt Schule), nicht aber das Haus der Beklagten (früher Schwick) und das Haus des Klägers (früher Werneking), die vorn an der Stiege liegen (vgl. Nr. 104). Erwähnt werden Ratsherr und Wandschneidergildemeister Johan Kaspar Moll; die geistliche Jungfer Klara Maria (?) Schwick gegenüber dem Fraterhause wohnhaft; Vikar Diepenbroick zu St. Mauritz; Wilhelm Piper; Alhard Köning; Johan Dörsten; Johan Hanlohe (oder Haulohe); Arnold Ditrup; Johan Berckenstegge; Stephan Wilhelm Hackelrahm (oder Hackebrahm);; Johan Stewermühr; Notar Paul Christoph Joanning.
Archivale
Verweis: Vergleiche III 104
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:44 MEZ