Kurfürst Philipp von der Pfalz stiftet mit Einwilligung von Bischof Reinhard von Worms sowie seinem Pfarrer und den Kaplänen der Schlosskapelle zu Heidelberg ebendort ein ewige Jahrzeit für die Ritter, Knechte und pfälzischen Untertanen, die im Dienst für seine Vorfahren ihr Leben eingesetzt und verloren haben. Die Jahrzeit soll wöchentlich, jeden Montag oder bei Feiertagen am nächsten Werktag (wergtag) unter Mitwirkung von zwei Ministranten in schwarzem Ornat und Beleuchtung von mindestens vier Wachskerzen stattfinden, so wie man die Jahrzeit für ehrbare Leute zu tun pflegt. Für die Ornate und Beleuchtung soll der Kammermeister aufkommen, so oft dies nötig sei. Bischof Reinhard von Worms stimmt der Stiftung zu und droht dem Pfarrer und den Kaplänen bei Zuwiderhandlung den Kirchenbann und Verlust ihrer Pfründe an. Der Pfarrer Bernhardus Weiß von Nußloch und die Kapläne Johannes Kewel von Kemnath und Johannes von Bayreuth (Beyeruut) verpflichten sich und ihre Nachfolger, dieses Seelenamt nach den vorgeschriebenen Bestimmungen zu halten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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