Bischof Raban von Speyer bestätigt, dass er nach dem Willen seiner +Eltern, des Ritters Wiprecht von Helmstatt und seiner Frau Anna von Neipperg ("Niperg"), nach deren Tod den helmstattischen Besitz zwischen seinen Brüdern, den Rittern Wiprecht und Hans, sowie den Söhnen ihres +Bruders Reinhard, Hans und Wiprecht, geteilt hat. Da Reinhards Sohn Hans sein Sechstel an Bischofsheim seinem Onkel Hans verkauft hat und dieser damit die Hälfte von Bischofsheim besitzt, ordnet und bestätigt Raban in einer Mutscharung die Bischofsheimer Verhältnisse noch einmal. Das neue Steinhaus mit gen. Nebengebäuden gehört Hans, das alte mit gen. Nebengebäuden und Höfen seinem Bruder Wiprecht und ihrem Neffen Wiprecht; Hans zahlt an seinen Bruder Wiprecht 600 Pfund Heller. Die Stiege zur Mauer und deren Gang sind gemeinsam, ebenso bezeichnete Wege und Tore; das alte Steinhaus soll einen eigenen Aufgang wie früher erhalten. Zwischen Wiprecht d.Ä. und d.J. werden die gen. Wirtschaftsgebäude real geteilt, das alte Steinhaus nur rechnerisch. Jeder Teil trägt die eigenen Baukosten, zu gemeinsamem Unterhalt werden wie bisher jährlich 60 Gulden veranschlagt; mit dem Baugeld sollen außer den Wehrteilen der Burg das Wirtshaus, die Badstube, die Mühlen in Bischofsheim und Rauental ("Ruhen-") und der Burgbrunnen instandgehalten werden. Hans soll 3 Jahre, sein Bruder Wiprecht 2 Jahre und ihr Neffe Wiprecht 1 Jahr Baumeister sein. Das Städtlein Bischofsheim und die Leute bleiben ungeteilt, die Gefälle und Dienste werden anteilig verrechnet. Verlangt eine Partei auch deren Mutscharung, müssen die anderen dem folgen; die Teile werden durch 12 Richter und 12 aus der Gemeinde festgelegt. Siegler: Aussteller