Graf Ulrich von Württemberg und sein Sohn Graf Eberhard erlauben Jörg und Ulrich von Wernau, eingedenk ihrer und ihres verstorbenen Vaters Hans Verdienste, im Dorf Pfauhausen, das bisher "Mundat" gewesen ist, ein eigenes bestabtes Gericht zu setzen. Hierauf gibt Jörg von Wernau das Versprechen, die zu Pfauhausen wohnenden, jedoch den Grafen von Württemberg gehörenden Armen-Leute in der Abgabe ihrer Leibsteuer, Fasnachthühner und des Hauptrehtes nicht zu hindern, sie nicht zu schatzen und von ihrem liegenden und fahrenden Gut den 20. Pfennig zu nehmen. Die Grafen nehmen Jörg von Wernau für die nächsten 3 Jahre in ihren Dienst; in dieser Zeit soll er ihnen "gegen" jedermann, ausgenommen seinen Schwager, den Pfalzgrafen Friedrich bei Rhein, dienen, laut eines Reverses.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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