Der öffentliche Notar Nikolaus Vögili bekennt, dass er in Anwesenheit der hinzugezogenen Zeugen auf Bitte des Kustos Johann von Roggwil [Kanton Thurgau/Schweiz] und des Kapitels des Stifts St. Pelagius in Bischofszell [Kanton Thurgau/Schweiz] ihrem Mitkanoniker Gebhard Amhof in Zofingen [Kanton Aargau/Schweiz] den Inhalt eines hier im Wortlaut inserierten Appellationsinstruments bekanntgemacht hat. Dieses Instrument hatte der öffentliche Notar Michael Schreiber von Meersburg [Bodenseekreis] im Auftrag des Kustos und des Kapitels des Stifts am 19. Oktober 1474 ausgefertigt. Bei dem Streit geht es um einige Klaustrallehen sowie das Rauchfassamt ("officium thuribilatus") des Stifts, das sich lange Zeit im Besitz von Kustos und Kapitel befunden hatte. Diese Lehen und das Amt hat dann aber der Kanoniker Gebhard Amhof zu Unrecht für sich beansprucht und sich darüber von dem Patriarchen von Aquileja [Italien] und päpstlichen Kardinallegaten Marcus [Barbo] eine Provision geben lassen, mit deren Exekution der Kardinal den Konstanzer Domdekan Johann Steller beauftragt hatte. Dagegen hatten Kustos und Kapitel des Stifts an die Römische Kurie appelliert.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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