fol. 17. Schoßgebot (feria tercia post Jubilate). Einsetzung einer Kommission, um alle Einwohner der Stadt zu Bürgern und zünftig zu machen. Erwähnt: Verordnet zu einer Kontrolle der Einwohner, Albich, Hans von -; Arnolt, Heintz; Träuwel, Hans, bei einer Kontrolle der Einwohner; Eyerer (Eyer), Conrad, Bürgermeister; Roseler, Conrad, Bürgermeister.