Reichsverband der Ortskrankenkassen (Bestand)
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BArch R 42-I
call number: R 42-I
Bundesarchiv (Archivtektonik) >> Norddeutscher Bund und Deutsches Reich (1867/1871-1945) >> Arbeit, Soziales
1921-1945
Geschichte des Bestandsbildners: Bereits unmittelbar nach der Machtergreifung erließen die Nationalsozialisten im Frühjahr 1933 eine Reihe von Maßnahmen mit dem Ziel, staatliche Organe und gesellschaftliche Gruppen gleichzuschalten (1). Diese so genannte „Gleichschaltung" erfasste auch die Allgemeinen Ortskrankenkassen, um deren Selbstverwaltung abzuschaffen und diese unter staatliche Kontrolle zu stellen (2).
Vor diesem Hintergrund ist auch die Gründung des Reichsverbands der Ortskrankenkassen als eingetragener Verein am 1. März 1933 basierend auf der „Verordnung über die Krankenversicherung" (3) einzuordnen. Die beiden Spitzenverbände der Allgemeinen Ortskrankenkassen, der 1894 gegründete Hauptverband der Krankenkassen Deutschlands e.V., in seiner Leitung sozialistisch beeinflusst, und der seit 1912 tätige Gesamtverband der Krankenkassen Deutschland (4), getragen vom christlich-sozialen Volksdienst, wurden im Reichsverband zwangsvereinigt.
Ein weiterer Schritt erfolgte am 17. März 1933 durch die "Verordnung zur Neuordnung der Krankenversicherung" (5). Im Ergebnis dieser Maßnahme wurde bei den Krankenkassen auf Erlass des Reichsarbeitsministers (6) ein besonderer Beauftragter eingesetzt. An die Weisungen des Reichsarbeitsministers gebunden, nahm er alle Aufgaben wahr, die satzungsgemäß den Organen der Krankenkassenverbände und Krankenkassenvereinigungen zustanden. Er war für die Durchführung der sachlichen und personellen Reformen, die Bildung einheitlicher Krankenkassenverbände im Bereich einer Landesversicherungsanstalt verantwortlich und konnte seinerseits Beauftragte einsetzen (7). Vor allem oblag ihm die Überwachung und Kontrolle der korrekten Durchführung der diversen Verordnungen. In Vollzug des „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" (8) wurden auch hier Juden und Sozialdemokraten aus ihren Ämtern bei den Krankenkassen verdrängt. Von den Beauftragten wurden diese Arbeitskräfte vielerorts durch unqualifizierte SA-Männer ersetzt (9).
Paragraph 3 der „Verordnung zur Neuordnung der Krankenversicherung" bestimmte zudem, dass nun auch die Spitzenverbände der Aufsicht des Reichsarbeitsministers unterstanden. Als Reichskommissar für den Hauptverband deutscher Krankenkassen wurde Ludwig Brucker (10) ernannt, der den gesamten Vorstand absetzte und bis auf den Registrator alle Angestellten entließ (11).
Das „Gesetz über den Aufbau der Sozialversicherung" (12) vom 5. Juli 1934 schuf den Rahmen für einen umfassenden staatlichen Zugriff auf die Allgemeinen Ortskrankenkassen. Der Reichsarbeitsminister konnte auf Grundlage dieses Gesetzes für den Zeitraum von fünf Jahren einen ehrenamtlichen Leiter ernennen, der als gesetzlicher Vertreter des Reichsverbandes fungierte und die Satzung des Verbandes erließ. Der ehrenamtliche Leiter erhielt Beratung durch einen Beirat. So blieb formell die Selbstverwaltung der Krankenkassen bestehen, aber de facto galt das „Führerprinzip" (13).
Gemeinschaftsaufgaben in der Krankenversicherung, wie der Betrieb von Heilanstalten und Kurheimen wurden an die Landesversicherungsanstalten übertragen. Es folgte der Verkauf der Heime und Anstalten aus dem Besitz der Ortskrankenkassen an die Landesversicherungsanstalten. Hier wirkte Albert Servais als Liquidator der Ortskrankenkassenverbände der Rheinprovinz. Wegen seiner Mitgliedschaft in der katholischen Zentrumspartei verlor er 1933 seine Position als Zweiter Bürgermeister Aachens. Zunächst in den Ruhestand versetzt, ermittelte er als Sachverständiger für den Reichsverband den Verkaufswert der Heime und unterzog die übrigen Heime einer Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Durch die „Zwölfte Verordnung zur Neuordnung der Krankenversicherung" (14) vom 6. September 1937 änderte sich mit Wirkung vom 1.10.1937 die Rechtsform des Reichsverbandes der Ortskrankenkassen von einem privaten Rechtsträger zu einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts (15). Diese Änderung betraf auch den Reichsverband der Landeskrankenkassen, den Reichsverband der Betriebskrankenkassen und den Reichsverband der Innungskrankenkassen.
Nach der Aushebelung der Selbstverwaltung der AOK beschränkten sich die Aufgaben des Reichsverbandes nunmehr auf die Unterstützung des Reichsarbeitsministers und des Reichsversicherungsamtes in grundsätzlichen Fragen der Gesetzgebung und Verwaltung, die schriftliche und mündliche Beratung der Mitgliedskassen, den Abschluss und die Änderung bestimmter Verträge und Vereinbarungen wie z. B. Verträge mit den Verbänden und Vereinigungen der Heilberufe und der Heilanstalten, die Vertretung der Ortskrankenkassen gegenüber anderen Versicherungsträgern und die Beratung bei der Ernennung und Abberufung der Kassenleiter (16). Dem Reichsverband der Ortskrankenkassen oblag ferner als dem Verband mit der größten Anzahl von Versicherten die Geschäftsführung der aus den Spitzenverbänden der Krankenversicherung gebildeten Arbeitsgemeinschaft zur Behandlung aller gemeinschaftlichen Aufgaben. Er war ihr Vertreter gegenüber dem Reichsarbeitsminister und dem Reichsversicherungsamt.
Die Geschäftsführung des Reichsverbandes der Ortskrankenkassen saß zunächst im Gebäude des ehemaligen Hauptverbandes der Krankenkassen in Berlin-Charlottenburg, Berliner Straße 137. Sie verlegte ab Dezember 1937 ihren Sitz in die Uhlandstraße 195. Anfang 1943 mussten diese Räumlichkeiten dem Oberkommando der Kriegsmarine zur Verfügung gestellt werden. Der neue Sitz des Reichsverbands in der Ansbacher Straße 12-14 konnte seit dem 22. November 1943 aufgrund von Bombenschäden nicht mehr genutzt werden (17). Das Gebäude und fast alle darin befindlichen Akten des Reichsverbandes vernichtet. Als Zwischenunterkunft bezog der Reichsverband Räumlichkeiten am Heidelberger Platz 3, in Berlin-Wilmersdorf, um schließlich im Februar 1944 in den Gebäudekomplex des Sanatoriums Wildbad (18) in der Nähe von Rothenburg ob der Tauber zu ziehen, das dem Reichverband gehörte. Ab März 1945 befand sich die „Leitstelle Sozialversicherung" ebenfalls in der Ausweichstelle Rothenburg. Die Leitung des Reichsverbandes verblieb in diesen Räumlichkeiten bis zum Juli 1945. In Berlin befanden sich lediglich noch eine Verbindungsstelle zum Reichsarbeitsministerium und eine Verbindungsstelle zum Reichsversicherungsamt. Eine weitere Ausweichstelle existierte in Züllichau in der Provinz Brandenburg.
Die Leitung des Reichsverbands der Ortskrankenkassen übernahm vom 16. Mai 1939 bis 1945 Hans Zimmermann (19), der bis dahin Verwaltungsdirektor der Allgemeinen Ortskrankenkasse in Nürnberg war. Während Zimmermanns Zeit bei der Wehrmacht vom April 1942 bis November 1943 übernahm Peter Esser als Interimsleiter diesen Posten (20).
(1) Geiss, Imanuel. Gleichschaltung. In: Geschichte griffbereit. Bd. 4. Begriffe. Gütersloh 2002. S. 975.
(2) Miquel, Marc. Ortskrankenkassen im „Dritten Reich". In: Mitteilungsblatt für soziale Bewegungen. Heft 38/2008. S.66-76. hier S. 66 f.
(3) RGBl. 1933 I, Nr. 19, S. 97.
(4) Diesen Verband leitete der deutsch-nationale (CSP, DNVP, CSVD) Reichstagsabgeordnete Franz Behrens (2.2.1872-14.9.1943). Zum Verband gehörten Bezirks- und Provinzialverbände sowie der Württembergische Krankenkassenverband.
(5) RGBl. 1933 I, Nr.23, S. 131-132.
(6) Franz Seldte (29.6.1882-1.4.1947), Reichsarbeitsminister von 1933 bis 1945.
(7) Tennstedt, Florian. Geschichte der Selbstverwaltung in der Krankenversicherung von der Mitte des 19. Jahrhunderts bis zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland. In: Soziale Selbstverwaltung. Geschichte der Selbstverwaltung in der Krankenversicherung. Bd. 2. Bonn 1977. S. 186. Insgesamt wurden 1933 für 103 einzelne Krankenkassen und 41 Krankenkassenverbände staatliche Kommissare eingesetzt. In 91 Fällen betraf dies die Allgemeinen Ortskrankenkassen.
(8) Siehe Anm. 7 Tennstedt. S. 188 ff. So verlor beispielsweise die AOK Berlin die Hälfte ihrer Belegschaft. Siehe auch BArch. R 42 I/8. In einer Mitteilung an die Verbandskassen vom 26. Juli 1933, Betreff „Wiederherstellung des Berufsbeamtentums - Einstellung national zuverlässiger Personen" ist explizit vermerkt, dass Angehörige der SA, der SS, vom Stahlhelm oder von der NSDAP bei der Neubesetzung von Stellen bevorzugt zu berücksichtigen sind.
(9) Siehe Tennstedt. Soziale Selbstverwaltung. S. 191 f.
(10) Ludwig Brucker (9.3.1888-Herbst 1948), NSDAP Politiker. Brucker verlor im Zuge des Röhm- Putschs 1934 alle seine Parteiämter. Er starb in sowjetischer Gefangenschaft im Speziallager Nr. 2 Buchenwald.
(11) Siehe Anm. 7 Tennstedt. S. 191 f.
(12) RGBl. 1934 I, Nr. 75, S. 577 ff.
(13) Kluth, Winfried. Funktionale Selbstverwaltung. Verfassungsrechtlicher Status - verfassungsrechtlicher Schutz. Tübingen 1995. S. 191.
(14) RGBl. 1937 I, Nr. 100, S .964 ff.
(15)Siehe Anm. 7 Tennstedt. S. 214 f.
(16) Siehe Anm. 7 Tennstedt. S. 216.
(17) Eine dreiseitige Schilderung vom 6. Dezember 1943 zum Fliegerangriff siehe BArch R 42 I/2.
(18) Siehe BArch R 42 I/2 und 4.
(19) Hans Zimmermann (18.10.1906-1984), NSDAP Politiker. Über Zimmermanns Werdegang nach 1945 ist nur bekannt, dass er nach Nürnberg zurückging und im Jahr 1984 verstarb.
(20) Siehe Anm. 7. Tennstedt. S. 218.
Bestandsbeschreibung: Der Großteil der Akten des Reichsverbands der Ortskrankenkassen verbrannte bei einem Fliegerangriff auf Berlin in den Geschäftsräumen in der Ansbacher Straße. Daraufhin legten die Mitarbeiter in Rothenburg ob der Tauber eine neue Registratur an. Die vernichteten Vorgänge versuchte man zu rekonstruieren und ließ sich daher Abschriften von Geschäftsvorgängen vom Reichsarbeitsministerium, den anderen Reichsverbänden der Krankenkassen und den Landesgeschäftsstellen schicken, die den Reichsverband betrafen. Dennoch blieb die Rekonstruktion der früheren Registratur bruchstückhaft und unvollständig. Im Juli 1945 wurden die in Rothenburg befindlichen Akten von der amerikanischen Militärregierung beschlagnahmt und waren anschließend im Besitz der „Manpower Division". Die heute im Bundesarchiv aufbewahrten Akten zum Reichsverband der Ortskrankenkassen gelangten im Januar 1956 nach Koblenz und wurden zusammen mit Akten des Reichsarbeitsministeriums, der Deutschen Arbeitsfront und weiterem nationalsozialistischem Schriftgut (HICOG-Bücherei) übernommen. Allerdings sind es nur Reste der einstigen Registratur. Der Verbleib der übrigen Akten aus Rothenburg ist unbekannt.
Inhaltliche Charakterisierung: Der zeitliche Schwerpunkt der Überlieferung liegt in den Jahren 1940 bis 1945. Die vorliegenden Akten des Reichsverbandes der Ortskrankenkassen verdeutlichen eindrucksvoll anhand eines kleinen Verbandes die dem NS-System immanenten Bestrebungen zur Zentralisierung der sich bis dato selbstverwaltenden Sozialversicherung. Dieses System wurde auf die besetzten Gebiete übertragen.
Erschließungszustand: Findbuch 2015
Zitierweise: BArch R 42-I/...
Vor diesem Hintergrund ist auch die Gründung des Reichsverbands der Ortskrankenkassen als eingetragener Verein am 1. März 1933 basierend auf der „Verordnung über die Krankenversicherung" (3) einzuordnen. Die beiden Spitzenverbände der Allgemeinen Ortskrankenkassen, der 1894 gegründete Hauptverband der Krankenkassen Deutschlands e.V., in seiner Leitung sozialistisch beeinflusst, und der seit 1912 tätige Gesamtverband der Krankenkassen Deutschland (4), getragen vom christlich-sozialen Volksdienst, wurden im Reichsverband zwangsvereinigt.
Ein weiterer Schritt erfolgte am 17. März 1933 durch die "Verordnung zur Neuordnung der Krankenversicherung" (5). Im Ergebnis dieser Maßnahme wurde bei den Krankenkassen auf Erlass des Reichsarbeitsministers (6) ein besonderer Beauftragter eingesetzt. An die Weisungen des Reichsarbeitsministers gebunden, nahm er alle Aufgaben wahr, die satzungsgemäß den Organen der Krankenkassenverbände und Krankenkassenvereinigungen zustanden. Er war für die Durchführung der sachlichen und personellen Reformen, die Bildung einheitlicher Krankenkassenverbände im Bereich einer Landesversicherungsanstalt verantwortlich und konnte seinerseits Beauftragte einsetzen (7). Vor allem oblag ihm die Überwachung und Kontrolle der korrekten Durchführung der diversen Verordnungen. In Vollzug des „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" (8) wurden auch hier Juden und Sozialdemokraten aus ihren Ämtern bei den Krankenkassen verdrängt. Von den Beauftragten wurden diese Arbeitskräfte vielerorts durch unqualifizierte SA-Männer ersetzt (9).
Paragraph 3 der „Verordnung zur Neuordnung der Krankenversicherung" bestimmte zudem, dass nun auch die Spitzenverbände der Aufsicht des Reichsarbeitsministers unterstanden. Als Reichskommissar für den Hauptverband deutscher Krankenkassen wurde Ludwig Brucker (10) ernannt, der den gesamten Vorstand absetzte und bis auf den Registrator alle Angestellten entließ (11).
Das „Gesetz über den Aufbau der Sozialversicherung" (12) vom 5. Juli 1934 schuf den Rahmen für einen umfassenden staatlichen Zugriff auf die Allgemeinen Ortskrankenkassen. Der Reichsarbeitsminister konnte auf Grundlage dieses Gesetzes für den Zeitraum von fünf Jahren einen ehrenamtlichen Leiter ernennen, der als gesetzlicher Vertreter des Reichsverbandes fungierte und die Satzung des Verbandes erließ. Der ehrenamtliche Leiter erhielt Beratung durch einen Beirat. So blieb formell die Selbstverwaltung der Krankenkassen bestehen, aber de facto galt das „Führerprinzip" (13).
Gemeinschaftsaufgaben in der Krankenversicherung, wie der Betrieb von Heilanstalten und Kurheimen wurden an die Landesversicherungsanstalten übertragen. Es folgte der Verkauf der Heime und Anstalten aus dem Besitz der Ortskrankenkassen an die Landesversicherungsanstalten. Hier wirkte Albert Servais als Liquidator der Ortskrankenkassenverbände der Rheinprovinz. Wegen seiner Mitgliedschaft in der katholischen Zentrumspartei verlor er 1933 seine Position als Zweiter Bürgermeister Aachens. Zunächst in den Ruhestand versetzt, ermittelte er als Sachverständiger für den Reichsverband den Verkaufswert der Heime und unterzog die übrigen Heime einer Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Durch die „Zwölfte Verordnung zur Neuordnung der Krankenversicherung" (14) vom 6. September 1937 änderte sich mit Wirkung vom 1.10.1937 die Rechtsform des Reichsverbandes der Ortskrankenkassen von einem privaten Rechtsträger zu einer Körperschaft des Öffentlichen Rechts (15). Diese Änderung betraf auch den Reichsverband der Landeskrankenkassen, den Reichsverband der Betriebskrankenkassen und den Reichsverband der Innungskrankenkassen.
Nach der Aushebelung der Selbstverwaltung der AOK beschränkten sich die Aufgaben des Reichsverbandes nunmehr auf die Unterstützung des Reichsarbeitsministers und des Reichsversicherungsamtes in grundsätzlichen Fragen der Gesetzgebung und Verwaltung, die schriftliche und mündliche Beratung der Mitgliedskassen, den Abschluss und die Änderung bestimmter Verträge und Vereinbarungen wie z. B. Verträge mit den Verbänden und Vereinigungen der Heilberufe und der Heilanstalten, die Vertretung der Ortskrankenkassen gegenüber anderen Versicherungsträgern und die Beratung bei der Ernennung und Abberufung der Kassenleiter (16). Dem Reichsverband der Ortskrankenkassen oblag ferner als dem Verband mit der größten Anzahl von Versicherten die Geschäftsführung der aus den Spitzenverbänden der Krankenversicherung gebildeten Arbeitsgemeinschaft zur Behandlung aller gemeinschaftlichen Aufgaben. Er war ihr Vertreter gegenüber dem Reichsarbeitsminister und dem Reichsversicherungsamt.
Die Geschäftsführung des Reichsverbandes der Ortskrankenkassen saß zunächst im Gebäude des ehemaligen Hauptverbandes der Krankenkassen in Berlin-Charlottenburg, Berliner Straße 137. Sie verlegte ab Dezember 1937 ihren Sitz in die Uhlandstraße 195. Anfang 1943 mussten diese Räumlichkeiten dem Oberkommando der Kriegsmarine zur Verfügung gestellt werden. Der neue Sitz des Reichsverbands in der Ansbacher Straße 12-14 konnte seit dem 22. November 1943 aufgrund von Bombenschäden nicht mehr genutzt werden (17). Das Gebäude und fast alle darin befindlichen Akten des Reichsverbandes vernichtet. Als Zwischenunterkunft bezog der Reichsverband Räumlichkeiten am Heidelberger Platz 3, in Berlin-Wilmersdorf, um schließlich im Februar 1944 in den Gebäudekomplex des Sanatoriums Wildbad (18) in der Nähe von Rothenburg ob der Tauber zu ziehen, das dem Reichverband gehörte. Ab März 1945 befand sich die „Leitstelle Sozialversicherung" ebenfalls in der Ausweichstelle Rothenburg. Die Leitung des Reichsverbandes verblieb in diesen Räumlichkeiten bis zum Juli 1945. In Berlin befanden sich lediglich noch eine Verbindungsstelle zum Reichsarbeitsministerium und eine Verbindungsstelle zum Reichsversicherungsamt. Eine weitere Ausweichstelle existierte in Züllichau in der Provinz Brandenburg.
Die Leitung des Reichsverbands der Ortskrankenkassen übernahm vom 16. Mai 1939 bis 1945 Hans Zimmermann (19), der bis dahin Verwaltungsdirektor der Allgemeinen Ortskrankenkasse in Nürnberg war. Während Zimmermanns Zeit bei der Wehrmacht vom April 1942 bis November 1943 übernahm Peter Esser als Interimsleiter diesen Posten (20).
(1) Geiss, Imanuel. Gleichschaltung. In: Geschichte griffbereit. Bd. 4. Begriffe. Gütersloh 2002. S. 975.
(2) Miquel, Marc. Ortskrankenkassen im „Dritten Reich". In: Mitteilungsblatt für soziale Bewegungen. Heft 38/2008. S.66-76. hier S. 66 f.
(3) RGBl. 1933 I, Nr. 19, S. 97.
(4) Diesen Verband leitete der deutsch-nationale (CSP, DNVP, CSVD) Reichstagsabgeordnete Franz Behrens (2.2.1872-14.9.1943). Zum Verband gehörten Bezirks- und Provinzialverbände sowie der Württembergische Krankenkassenverband.
(5) RGBl. 1933 I, Nr.23, S. 131-132.
(6) Franz Seldte (29.6.1882-1.4.1947), Reichsarbeitsminister von 1933 bis 1945.
(7) Tennstedt, Florian. Geschichte der Selbstverwaltung in der Krankenversicherung von der Mitte des 19. Jahrhunderts bis zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland. In: Soziale Selbstverwaltung. Geschichte der Selbstverwaltung in der Krankenversicherung. Bd. 2. Bonn 1977. S. 186. Insgesamt wurden 1933 für 103 einzelne Krankenkassen und 41 Krankenkassenverbände staatliche Kommissare eingesetzt. In 91 Fällen betraf dies die Allgemeinen Ortskrankenkassen.
(8) Siehe Anm. 7 Tennstedt. S. 188 ff. So verlor beispielsweise die AOK Berlin die Hälfte ihrer Belegschaft. Siehe auch BArch. R 42 I/8. In einer Mitteilung an die Verbandskassen vom 26. Juli 1933, Betreff „Wiederherstellung des Berufsbeamtentums - Einstellung national zuverlässiger Personen" ist explizit vermerkt, dass Angehörige der SA, der SS, vom Stahlhelm oder von der NSDAP bei der Neubesetzung von Stellen bevorzugt zu berücksichtigen sind.
(9) Siehe Tennstedt. Soziale Selbstverwaltung. S. 191 f.
(10) Ludwig Brucker (9.3.1888-Herbst 1948), NSDAP Politiker. Brucker verlor im Zuge des Röhm- Putschs 1934 alle seine Parteiämter. Er starb in sowjetischer Gefangenschaft im Speziallager Nr. 2 Buchenwald.
(11) Siehe Anm. 7 Tennstedt. S. 191 f.
(12) RGBl. 1934 I, Nr. 75, S. 577 ff.
(13) Kluth, Winfried. Funktionale Selbstverwaltung. Verfassungsrechtlicher Status - verfassungsrechtlicher Schutz. Tübingen 1995. S. 191.
(14) RGBl. 1937 I, Nr. 100, S .964 ff.
(15)Siehe Anm. 7 Tennstedt. S. 214 f.
(16) Siehe Anm. 7 Tennstedt. S. 216.
(17) Eine dreiseitige Schilderung vom 6. Dezember 1943 zum Fliegerangriff siehe BArch R 42 I/2.
(18) Siehe BArch R 42 I/2 und 4.
(19) Hans Zimmermann (18.10.1906-1984), NSDAP Politiker. Über Zimmermanns Werdegang nach 1945 ist nur bekannt, dass er nach Nürnberg zurückging und im Jahr 1984 verstarb.
(20) Siehe Anm. 7. Tennstedt. S. 218.
Bestandsbeschreibung: Der Großteil der Akten des Reichsverbands der Ortskrankenkassen verbrannte bei einem Fliegerangriff auf Berlin in den Geschäftsräumen in der Ansbacher Straße. Daraufhin legten die Mitarbeiter in Rothenburg ob der Tauber eine neue Registratur an. Die vernichteten Vorgänge versuchte man zu rekonstruieren und ließ sich daher Abschriften von Geschäftsvorgängen vom Reichsarbeitsministerium, den anderen Reichsverbänden der Krankenkassen und den Landesgeschäftsstellen schicken, die den Reichsverband betrafen. Dennoch blieb die Rekonstruktion der früheren Registratur bruchstückhaft und unvollständig. Im Juli 1945 wurden die in Rothenburg befindlichen Akten von der amerikanischen Militärregierung beschlagnahmt und waren anschließend im Besitz der „Manpower Division". Die heute im Bundesarchiv aufbewahrten Akten zum Reichsverband der Ortskrankenkassen gelangten im Januar 1956 nach Koblenz und wurden zusammen mit Akten des Reichsarbeitsministeriums, der Deutschen Arbeitsfront und weiterem nationalsozialistischem Schriftgut (HICOG-Bücherei) übernommen. Allerdings sind es nur Reste der einstigen Registratur. Der Verbleib der übrigen Akten aus Rothenburg ist unbekannt.
Inhaltliche Charakterisierung: Der zeitliche Schwerpunkt der Überlieferung liegt in den Jahren 1940 bis 1945. Die vorliegenden Akten des Reichsverbandes der Ortskrankenkassen verdeutlichen eindrucksvoll anhand eines kleinen Verbandes die dem NS-System immanenten Bestrebungen zur Zentralisierung der sich bis dato selbstverwaltenden Sozialversicherung. Dieses System wurde auf die besetzten Gebiete übertragen.
Erschließungszustand: Findbuch 2015
Zitierweise: BArch R 42-I/...
Reichsverband der Ortskrankenkassen, 1921-1945
75 Aufbewahrungseinheiten
Archivbestand
deutsch
Verwandtes Archivgut im Bundesarchiv: R 89 Reichsversicherungsamt
R 152 Reichsausführungsbehörde für Unfallversicherung
R 156 Reichsknappschaft
R 3901 Reichsarbeitsministerium
B 225 Verband Deutscher Rentenversicherungsträger
Amtliche Druckschriften: Statistik der Krankenversicherung bei den Ortskrankenkassen. Berlin 1934 - 1937 [RD 121].
Die Ortskrankenkasse. Zeitschrift des Reichsverbandes der Ortskrankenkassen e.V. Berlin 1914 - 1943
Literatur: Geiss, Imanuel. Gleichschaltung. In: Geschichte griffbereit. Bd. 4. Begriffe, Gütersloh 2002, S. 975.
Kluth, Winfried. Funktionale Selbstverwaltung. Verfassungsrechtlicher Status - verfassungsrechtlicher Schutz. Tübingen 1995.
Miquel, Marc. Ortskrankenkassen im „Dritten Reich". In: Mitteilungsblatt für soziale Bewegungen. Heft 38/2008, S. 66-76.
Reidegeld, Eckhard: Sozialpolitik in Demokratie und Diktatur 1919-1945. In: Staatliche Sozialpolitik in Deutschland. Bd. 2. Wiesbaden 2006.
Tennstedt, Florian: Geschichte der Selbstverwaltung in der Krankenversicherung von der Mitte des 19. Jahrhunderts bis zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland. In: Soziale Selbstverwaltung. Geschichte der Selbstverwaltung in der Krankenversicherung. Bd. 2. Bonn 1977.
Berichte über den Deutschen Krankenkassentag des Bundesverbandes der Ortskrankenkassen. Verlag deutscher Krankenkassen. 1924 - 1929.
R 152 Reichsausführungsbehörde für Unfallversicherung
R 156 Reichsknappschaft
R 3901 Reichsarbeitsministerium
B 225 Verband Deutscher Rentenversicherungsträger
Amtliche Druckschriften: Statistik der Krankenversicherung bei den Ortskrankenkassen. Berlin 1934 - 1937 [RD 121].
Die Ortskrankenkasse. Zeitschrift des Reichsverbandes der Ortskrankenkassen e.V. Berlin 1914 - 1943
Literatur: Geiss, Imanuel. Gleichschaltung. In: Geschichte griffbereit. Bd. 4. Begriffe, Gütersloh 2002, S. 975.
Kluth, Winfried. Funktionale Selbstverwaltung. Verfassungsrechtlicher Status - verfassungsrechtlicher Schutz. Tübingen 1995.
Miquel, Marc. Ortskrankenkassen im „Dritten Reich". In: Mitteilungsblatt für soziale Bewegungen. Heft 38/2008, S. 66-76.
Reidegeld, Eckhard: Sozialpolitik in Demokratie und Diktatur 1919-1945. In: Staatliche Sozialpolitik in Deutschland. Bd. 2. Wiesbaden 2006.
Tennstedt, Florian: Geschichte der Selbstverwaltung in der Krankenversicherung von der Mitte des 19. Jahrhunderts bis zur Gründung der Bundesrepublik Deutschland. In: Soziale Selbstverwaltung. Geschichte der Selbstverwaltung in der Krankenversicherung. Bd. 2. Bonn 1977.
Berichte über den Deutschen Krankenkassentag des Bundesverbandes der Ortskrankenkassen. Verlag deutscher Krankenkassen. 1924 - 1929.
Besondere Benutzungsbedingungen: Die Akten sind wie folgt zu zitieren: BArch R 42 I/ (Sign.)
Benutzungsbedingungen
Die Benutzung im Bundesarchiv erfolgt nach den Vorschriften des Bundesarchiv-gesetzes vom 6. Januar 1988 (BGBl. I S. 62, zuletzt geändert am 27. Juni 2013, BGBl. I S. 1888) und der zu ihm erlassenen Rechtsverordnungen in der jeweils geltenden Fassung. Die Schutzfristverkürzung bei personengebundenen Unterlagen ist gemäß Bundesarchivgesetz auf Antrag möglich.
Benutzungsbedingungen
Die Benutzung im Bundesarchiv erfolgt nach den Vorschriften des Bundesarchiv-gesetzes vom 6. Januar 1988 (BGBl. I S. 62, zuletzt geändert am 27. Juni 2013, BGBl. I S. 1888) und der zu ihm erlassenen Rechtsverordnungen in der jeweils geltenden Fassung. Die Schutzfristverkürzung bei personengebundenen Unterlagen ist gemäß Bundesarchivgesetz auf Antrag möglich.
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
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Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
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Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
24.04.2026, 10:58 AM CEST