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Verwaltung von Forderungen für den Staatshaushalt gegen Personen, deren Vermögen in Volkeigentum überführt wurde gem. Verodnung vom 17. Juli 1952 oder unter Treuhandschaft steht gem. AO Nr. 2 vom 20. Aug. 1958: Bd. 2
Verwaltung von Forderungen für den Staatshaushalt gegen Personen, deren Vermögen in Volkeigentum überführt wurde gem. Verodnung vom 17. Juli 1952 oder unter Treuhandschaft steht gem. AO Nr. 2 vom 20. Aug. 1958: Bd. 2
Ministerium der Finanzen >> DN 1 Ministerium der Finanzen. - Volkseigentum und Treuhandvermögen >> Vermögenseinziehung gem. Verordnung vom 17. Juli 1952 und nach Anordnung Nr. 2 vom 20. Aug. 1958 >> Sicherung von Vermögenswerten >> Verwaltung von Forderungen für den Staatshaushalt gegen Personen, deren Vermögen in Volkeigentum überführt wurde gem. Verodnung vom 17. Juli 1952 oder unter Treuhandschaft steht gem. AO Nr. 2 vom 20. Aug. 1958