Der Kardinallegat Johannes [von Salerno] bestätigt auf Bitte von Abt und Konvent des Klosters St. Stephan bei Würzburg dem Kloster den Besitz der Pfarrkirche in Veitshöchheim (Hocheim) mit den zugehörigen Zehnten. Beginnend mit der nächsten Vakanz soll dort nicht mehr der Archidiakon (vicarius) einen Priester einsetzen, sondern der Abt des Klosters St. Stephan mit Rat des Konventes. Diesem ist aus den Einkünften der Pfarrkirche eine ausreichende Besoldung zu gewähren. Die übrigen Erträge der Pfarrkirche sollen zur Vermehrung der Präbendalbezüge der Mönche sowie zur Unterstützung der Armen und Kranken verwendet werden. Aussteller: Kardinallegat Johannes von Salerno. Empfänger: Kloster St. Stephan