Ernst, Kurfürst von Sachsen, und Albrecht, Herzog von Sachsen, bestätigt einen Tausch zwischen dem Magdalenerinnenkloster Großenhain (Hain) und Weigand von Taubenheim zu Zschauitz (Schawtitz) [s. Großenhain], betreffend etliche ins Klosterdorfes Medessen (Medewitz) gehörige Äcker und Wiesen gegen etliche Äcker und Wiesen bei Kottewitz (Kotzschkewitz) [s. Großenhain], jeweils mit der dazugehörigen Obergerichtsbarkeit und Niedergerichtsbarkeit.

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Sächsisches Staatsarchiv
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