Henne Schelriß reversiert den inserierten Lehensbrief vom gleichen Tag, wonach Graf Henrich zu Hennenberg, Domherr zu Straspurg und Bamberg, Propst zu Aschaffemburg und zu Onolczpach, dem festen Henne Schelriß den Zehnt zu Aldemyttela und 11 Malter zu Sylauff zu Mannlehen gibt. Sollte er ohne Leibslehenserben sterben, sollen die Brüder Heinrich und Baltasar Kuchenmeister das Lehen empfangen, jedoch soll des Schelriß Gattin ihr Lebtag die Nutzniessung haben "nach lawt irß wiedems".

Vollständigen Titel anzeigen
Stadt- und Stiftsarchiv Aschaffenburg