Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass seine Sängerin Klara von Augsburg das Haus bei der Armenburse (armen schuler huse) und beim Hof des Vogts zu Heidelberg für sich und ihre Erben erworben hat. Das Haus hatte Friedrich vormals gekauft und lange Zeit als Kanzlei genutzt, bis es durch Feuer zerstört worden war. Der Fürst hatte das Grundstück sodann an Hans Heiles gegeben, der ein neues Haus auf diesem errichtet hat und dieses zuletzt an Klara laut eines Kaufbriefs veräußert hat. Der Aussteller bestätigt, da das allweg in freier Hand und freien Herkommens gewesen ist, für Haus und Zubehör die Freiheit von allen Diensten und Abgaben zu Heidelberg, namentlich von Steuer, Schatzung, Frondiensten, Reisegeld, Wochen- und Wachgeld nebst anderem. Auf dem Grundstück soll durch die Stadt Heidelberg ohne Willen der Inhaberin und ihrer Erben kein anderer Bau oder eine Straße errichtet werden. Der Aussteller und sein Sohn Philipp bekräftigen, auch für ihre Erben, die Bestimmungen treu und unverbrüchlich zu halten und bitten den Hofmeister und Ritter Swicker von Sickingen um Mitbesiegelung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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