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6/26 [Nr. 14]: (D) 1593 (T) Universität an die Visitationskommissare
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Enthält: (I) Gegenbericht auf die von der Stadt Tübingen den Kommissaren übergebenen gravamina.; 1) Die visitierende fac. med. bestreitet energisch, daß die Waren der Apotheken nicht mehr frisch seien. Der Apotheker wurde im Senat ernstlich verwarnt, die in der Apotheke angeschlagene Taxe zu überschreiten.; 2) Die rückständigen Steuern und Zinsen Michael Oswalds können z. Zt. nicht eingetrieben werden wegen der laufenden Appellation des Herzogs gegen Oswald. Sobald das fürstl. Stipendium befriedigt ist, kommen die anderen Gläubiger dran.; 3) Die Univ. musste ihre eigene, die "lateinische" Metzgerei einrichten, weil der Fleischmangel die Kostherren zur Entlassung der Studenten gezwungen hätte. Um fremde Metzger hereinzubekommen, musste man das Pfund um 1 Heller aufschlagen.; 4) Johann Beisch (Beusch) hält keine öffentliche Schule, wie der deutsche Schulmeister klagt, sondern unterrichtet privat Professorenkinder mit gutem Erfolg, so daß auch etliche Bürgerkinder hinzukamen. Nur letzteres kann die Stadt verbieten, nicht aber den Unterricht in Latein.; 5) Dem Elias Huldenreich, der die Lektionen versäumt und mit Rossen Hantierung treibt werden die privilegia aufgekündet.; 6) Die Beschwerde, daß 2 Universitätsverwandte 1-2 Stück Vieh zuviel auf die Weide trieben, ist kleinlich, da 4/5 der Universitätsverwandten von ihrem Triebrecht gar keinen Gebrauch machen. Dennoch wurden M. Veit Müller und der Winter verwarnt, M. Hetler treibt mit Recht 3 Stück für seinen bei ihm wohnenden Tochtermann aus. Der M. Heckhmayer hat als herzogl. Amtmann das Bürgerrecht von Tübingen und somit das Triebrecht; der Stephan Dups ist triebberechtigt auf Grund des Kaufbriefs, den er vorlegen wird.; 7) Nachtlärm musste die Stadt dem Rektor anzeigen, statt sich zu beschweren. Wer angezeigt wurde - meist sind es Tübinger -, wurde bestraft. Schustergesellen, nicht Studenten, wälzten Fässer, vom Georgenbrunnen die Gasse hinab und zerbrachen die Kellertür des M. Cellius. Spengler und Zittermacher und ein Vetter des Sebastian Vogler tun sich hervor. (151-168)
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.