Werden. -Dietrich Körstgen bekundet, dass Abt Johann nach dem Tod des Abts Anselm ihn mit dem Mannlehengut vormals Backhausgut, jetzt Diepenbroickshof genannt, 23 Morgen Land umfassend, im Fürstentum Moers und Kirchspiel (Hoch-)Emmerich im Emmericher Feld gelegen, zu Mannlehenrecht belehnt hat. Er hat gehuldigt im Beisein der Dienstmanns- Lehnmannen Johann Everhard Dingerkus, Rats und Kanzleidirektors, und Lutger Albert Lauten, Appellations-Kommissars und Kanzleisekretärs des Abts. - Or., Unterschrift