Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass Graf Hesso von Leiningen (+) den Heinrich von Ortenberg genannt Vogelsberg (Fogelsperg) und seine Ehefrau Katharina Leibfried (Liffridin) auf Lebtag von Bede, Dienst und Wacht befreit hatte. Gemäß einem im Wortlaut inserierten Artikel des Freiungsbriefs sollen beide allerdings Bede und Dienste von bedepflichtigen Gütern, die sie an sich bringen würden, wie andere Bürger zu Neuleiningen (Lyningen) geben und leisten und bei großer Feindschaft und Not auch Wacht und Hut leisten. Kurfürst Friedrich bestätigt, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, die Freiheit der Eheleute unter Beachtung der genannten Bestimmungen, nachdem Neuleiningen an ihn und Bischof Reinhards I. von Worms gelangt ist.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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