1588 Februar 29Johann Wickrath (Wickraith) von Dorth, derzeit Pfarrer der Pfarrkirche St.Paul zu Köln, Elias Biegell von Helbrun und Augustin Hoffacker, alle Treuhänder und Vollstrecker des Testaments der verstorbenen Agnes, Witwe des Hermann Elpen bekunden: Agnes hat testamentarisch festgelegt, daß die Durchführung einer allsonntäglichen Messe und jährlichen Memorie in ihrer Pfarrkirche St.Brigida mit 200 Talern Hauptsumme aus ihren Gütern fundiert werden soll. Dies ist seit ihrem Tod befolgt worden. Um die weitere Durchführung jeden Sonntag um 6 Uhr, unmittelbar nach der Mette, in der Kirche St.Brigida durch einen durch die Treuhänder beauftragten Priester zu sichern, verordnen sie - was bisher nicht getan wurde - den derzeitigen und allen folgenden Offizianten, zur genannten Zeit die Messe und das Grab der Eheleute mit Psalmen und Kollekten zu besuchen. Versäumt ein Offiziant seine Pflicht, indem er 3 Sonntage nacheinander die Messe nicht liest, so werden sie ihn entlassen und einen neuen einsetzen, es sei denn, er ist aus gesundheitlichen Gründen verhindert; dann soll ihn ein anderer Priester ersetzen. Gleiches gilt, wenn er aus anderen Gründen verhindert ist. Als Entgelt für diesen Dienst fundieren sie für den jeweiligen Offizianten ein jährliches Benefizium von 6 Talern, den Taler zu 52 Albus kölnisch. Ferner erhält der Pfarrer der Kirche für die Darreichung von Brot, Wein und Kerzen jährlich einen Taler zu 52 Albus. Bezüglich des im Testament genannten Jahrgedächtnisses setzen sie fest, daß in St.Brigida jährlich die Memoria umb trintt zu Halbfasten mit gesungenen Vigilien und einer Seelenmesse abgehalten werden soll. Die chori socii erhalten dafür einen Taler, den sie zu gleichen Teilen untereinander aufteilen. Jedoch sollen dem Pfarrer 2 Rader Alben für eine auf das Grab zu stellende Kerze verbleiben. Damit auch während der Messe in den Fürbitten oder in der Predigt den Seelen der Eheleute gedacht wird, sollen die beiden jeweiligen Kapläne der Kirche jeden Sonn- und Feiertag auf der Kanzel und vor dem Chor unter dem Amt der hohen Singmesse des Ehepaares gedenken. Dafür erhalten sie jährlich 13 Rader Alben. Ferner sollen die chori socii jährlich am Allerseelentag deren Grab besuchen und erhalten dafür 6 Rader Alben. Der Pfarrer soll an Allerseelen vor den gesungenen Vigilien eine angemessene Wachskerze auf das Grab stellen und erhält dafür aus der Rente 7 Rader Alben. Beim Tod der Treuhänder werden ihre Pflichten der Ein- und Absetzung des Offizianten und ihre Rechte als Kollatoren und Stifter auf die Kirchmeister von St.Brigida Übergehen. Dafür sollen sie jährlich einen Taler zu gleichen Teilen untereinander aufteilen. Zur Sicherung der Stiftung geben die Treuhänder deshalb eine Summe (haubtsumma) von 200 Talern - den Taler zu 52 Albus - aus einer Erbrente sowie 300 Goldgulden einer weiteren Summe, die auf dem Ufer [?] (Offer) auf dem Ort der Goldgasse (auff dem offer uff der goltgaßen orth), genannt zu Lummel, angelegt und im Schrein Niederich im Liber sententiarum unter dem 17.Januar 1587 vermerkt ist; sie bestimmen die Verwendung von jährlich 10 Talern für die Messe und Memorie. Wenn die Summe von 300 Goldgulden abgelöst sein sollte, soll die Summe von 200 Talern wieder alleine angelegt [?] und von den daraus fließenden Erträgen die Messe und Memorie gehalten werden. Die restlichen Pfennige sollen mit der verbleibenden Rente, die zu Linß rückständig ist, jährlich 50 [!] Goldgulden, für die Bedürfnisse der Hausarmen angelegt werden. Zur Vorbeugung gegen Nachlässigkeiten in der Durchführung der Stiftung setzen sie als zusätzliche Aufsichtsperson den Pfarrer der Pfarrkirche St.Brigida ein, mit der Vollmacht, als Kollator eine andere Person einzusetzen, die 200 Taler Hauptsumme zu empfangen, für die Durchführung des Dienstes zu sorgen und den Rest von der Jahresrente von 10 Talern für seine Person zu nützen, ohne daß Offizianten und Kirchmeister ihn daran hindern können. Die Treuhänder bestimmen, daß die genannte Erbrente von 200 Talern Hauptsumme und jählicher Rente fortan stets für die Messe und Memorie verwendet werden und der Stiftung verbleiben. Da nach ihrem Tod die Kirchmeister als Kollatoren fungieren sollen und der Schreinsbuchauszug (documentum schrinii) und die besiegelte Urkunde über die Erbrente (erbbrieff) von ihnen sicher verwahrt werden sollen, haben sie diese Urkunde (erbbreiff) noch ohne Siegel und Schrift den Kirchmeistern mitsamt dieser besiegelten Stftungsurkunde übergeben, zur Hinterlegung in der Kirchenkiste, was auch geschehen ist. Die Empfänger haben ihnen und dem Pfarrer darüber ein besiegeltes Revers mit einem Transsumpt der Erbrentenurkunde ausgestellt, um sie zu überzeugen. Mit den Kirchmeistern haben sie sich aber geeinigt, daß sie, die Treuhänder, zu Lebzeiten die 10 Taler Erbrente unter ihren besiegelten Quittanzen erheben und daraus die Messe usf. ausrichten. Nach ihrem Tode besorgen dies die Kirchmeister. Sollten aber die 10 Taler oder 15 Goldgulden oder die Hauptsumme abgelöst werden, so werden sie oder später die Kirchmeister die Hauptsumme an sich nehmen, sichern und erneut in Renten anlegen. Falls dem Transsumpt kein Glauben geschenkt wird, so müssen ihnen die Kirchmeister sooft wie nötig eine erneute Ausfertigung ausstellen. Es wird nicht geduldet, daß die Offizianten ihre verlehnten officia eigenmächtig in andere Hände geben. Sie sind dann abzusetzen und ein neuer Priester einzusetzen. Nachdem die Jahresrente, wie oben erwähnt, lösbar und wiederkäuflich ist und diese im Falle einer neuen Verschreibung gemindert würde, sollen die Einkünfte der Beteiligten je nach ihrer Höhe anteilmäßig gemindert werden. Siegler die drei Aussteller; Siegelankündigung der Kirchmeister Jakob von Siberch, Stegmeister des Rates, Johann Pastoir, Kaspar von Mullim, Engelbert zum Krantz sowie Joergen Volckwein und Johann Westenburgh, Schöffen, mit ihren Schöffensiegeln. Aus., Perg., Siegel 1 und 8 anhängend, von 2 und 4 Reste, 3, 5, 6, und 7 ab.RV: Fundation fraw Agneißen erbmiß (16./17.Jh.); Fundationsbrieff viduae Hermanni van Elpen (17.Jh.); H 1 (später).Urkunde ist entnommen aus Nr. 261.

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Historisches Archiv des Erzbistums Köln
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