Beleidigungsklage. Hintergrund des Streites ist eine (Mit-?) Verwaltung des Hauses Engelsdorf durch Markgraf Jakob von Baden. Gräfin Philippa Sidonia hatte in mehreren Briefen behauptet, Adolph von Palant habe sie vor dem badenschen Verwalter, Lic. Beuinghausen, gewarnt und ihr geraten, das Haus Engelsdorf baldmöglichst einzunehmen, um einer Ausdehnung der Befugnisse Beuinghausens entgegenzuwirken. Schließlich aber habe er sie und ihren kleinen Sohn verraten, indem er mit Beuinghausen gemeinsame Sache gemacht habe. Schöler soll über entsprechende gegen die badenschen Interessen gerichtete Ratschläge des Klägers dem Markgrafen Jakob berichtet haben, der von Palant daraufhin aufgefordert habe, sich gegen diese Vorwürfe zu verteidigen. Der Kläger bringt die Klage am RKG an, da die Gräfin Philippa Sidonia reichsunmittelbar ist und die anderen Beklagten unter verschiedenen Herrschaften wohnen und sonst einzeln belangt werden müßten. Schöler bestreitet die Zuständigkeit des RKG. Es handle sich bei den gegen ihn und gegen die Gräfin erhobenen Vorwürfen keineswegs um einen einheitlichen Klagegegenstand, so daß für ihn in erster Instanz der Jülicher Magistrat zuständig sei. In der Sache werde zudem bereits vor dem Markgrafen verhandelt. Von Gräfin Philippa Sidonia ging keine Prozeßschrift ein. Vgl. auch RKG 704 (B 1918/5746), 705 und 1262 (C 974/2212).