Schuldforderung des Klägers gegen die Erben der Gräfin Charlotte Louise zu Sayn-Wittgenstein. Die Gräfin hat 1698 beim Kläger 400 Rtlr. Kredit aufgenommen, um die Schulden ihres jüngsten Sohnes Karl Heinrich zu begleichen. Sie verschrieb ihm dafür bis zur Tilgung des Kredits die Mühlenpacht der Bempenmühle von jährlich 6 1/2 Maltern Korn. Als Graf Heinrich Albrecht zu Sayn- Wittgenstein, Vetter der Beklagten, die Nachfolge in der Herrschaft Vallendar übernahm, zog er die Mühlenpacht selbst ein, denn die Gräfin Charlotte Louise hätte diese nur als Leibzüchterin besessen. Die beklagten Gräfinnen wenden gegen ihre Ladung an das RKG ein, daß sie keine Allodialerbinnen seien, sondern nur eine Jahresrente empfingen, folglich für die Schuldforderung nicht aufkommen müßten und daß mit der Klage vor dem RKG die 1. Instanz umgangen würde.
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Schuldforderung des Klägers gegen die Erben der Gräfin Charlotte Louise zu Sayn-Wittgenstein. Die Gräfin hat 1698 beim Kläger 400 Rtlr. Kredit aufgenommen, um die Schulden ihres jüngsten Sohnes Karl Heinrich zu begleichen. Sie verschrieb ihm dafür bis zur Tilgung des Kredits die Mühlenpacht der Bempenmühle von jährlich 6 1/2 Maltern Korn. Als Graf Heinrich Albrecht zu Sayn- Wittgenstein, Vetter der Beklagten, die Nachfolge in der Herrschaft Vallendar übernahm, zog er die Mühlenpacht selbst ein, denn die Gräfin Charlotte Louise hätte diese nur als Leibzüchterin besessen. Die beklagten Gräfinnen wenden gegen ihre Ladung an das RKG ein, daß sie keine Allodialerbinnen seien, sondern nur eine Jahresrente empfingen, folglich für die Schuldforderung nicht aufkommen müßten und daß mit der Klage vor dem RKG die 1. Instanz umgangen würde.
AA 0627, 906 - C 290/960
AA 0627 Reichskammergericht, Teil II: C-D
Reichskammergericht, Teil II: C-D >> 1. Buchstabe C
1718 - 1756 (1698 - 1718)
Enthaeltvermerke: Kläger: Johann Peter Clißerad (Cliserad), Müller auf der Bempenmühle (Bembelmühle) in der Herrschaft Vallendar (n Koblenz) Beklagter: Allodialerben bzw. Kinder der Charlotte Louise Gräfin zu Sayn- Wittgenstein und Hohenstein, geb. Gräfin zu Leiningen und Dachsburg: Johann Friedrich Graf zu Sayn und Wittgenstein, Herr zu Homburg und Heidelberg, sowie Auguste Sybille und Charlotte Albertine, Gräfinnen zu Sayn - Wittgenstein zu Weilburg Prokuratoren (Kl.): Lic. Johann Melchior Deuren 1718 - Subst.: Lic. Ambrosius Joseph Stephani Prokuratoren (Bekl.): Lic. Johann Justus Faber 1718 - Subst.: Dr. Ludovicus Ernestus Hert Prozeßart: Citationis ad videndum exigi debitum et se condemnari Instanzen: RKG 1718 - 1756 (1698 - 1718) Beweismittel: Schuldverschreibung der Gräfin Charlotte Louise zu Sayn- Wittgenstein von 1698 (13). Quittungen über die Pachtüberweisungen von 1716 (15). Erbschaftsvergleich zwischen Johann Friedrich und seinen Schwestern Augusta Sybilla und Charlotte Albertine von Sayn-Wittgenstein von 1713, wodurch den Schwestern ein Jahresdeputat von je 300 Rtlr. zugewiesen wird (22f.). Hinterlassene Schulden der Gräfin Charlotte Louise von Sayn- Wittgenstein (24). Beschreibung: 1 cm, 30 Bl., lose; Q 1 - 10, eine unvollständige Beilage.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:35 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
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- 1.4. Reichsbehörden (Tektonik)
- 1.4.1. Reichskammergericht (Tektonik)
- Reichskammergericht AA 0627 (Tektonik)
- Reichskammergericht, Teil II: C-D (Bestand)
- 1. Buchstabe C (Gliederung)