Schuldforderung des Klägers gegen die Erben der Gräfin Charlotte Louise zu Sayn-Wittgenstein. Die Gräfin hat 1698 beim Kläger 400 Rtlr. Kredit aufgenommen, um die Schulden ihres jüngsten Sohnes Karl Heinrich zu begleichen. Sie verschrieb ihm dafür bis zur Tilgung des Kredits die Mühlenpacht der Bempenmühle von jährlich 6 1/2 Maltern Korn. Als Graf Heinrich Albrecht zu Sayn- Wittgenstein, Vetter der Beklagten, die Nachfolge in der Herrschaft Vallendar übernahm, zog er die Mühlenpacht selbst ein, denn die Gräfin Charlotte Louise hätte diese nur als Leibzüchterin besessen. Die beklagten Gräfinnen wenden gegen ihre Ladung an das RKG ein, daß sie keine Allodialerbinnen seien, sondern nur eine Jahresrente empfingen, folglich für die Schuldforderung nicht aufkommen müßten und daß mit der Klage vor dem RKG die 1. Instanz umgangen würde.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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