1.1.2.10.4. Jülich, Gerichte
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Tektonik
Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland (Archivtektonik) >> 1. Behörden und Bestände vor 1816 >> 1.1. Landesarchive >> 1.1.2. Jülich-Berg >> 1.1.2.10. Gerichtsbehörden
Nach der Gerichtsschreiberordnung von 1581 Juli 4 (Gülich und Bergische Rechts-, Lehen-, Gerichtsschreiber- usw. Ordnung Düsseldorf 1696 S. 141ff.) hatte der Gerichtsschreiber zwei Protokolle zu führen: 1) das eigentliche Verhandlungsprotokoll 2) in einem eigenen Buch alle ”Ausgänge, Verzüg, Aufftrachten und andere Verträge, so vor Gericht oder den Scheffen gehandlet usw.“ Neben diesem Erbungs- oder Kaufbuch wurde an manchen Stellen ein besonderes Obligationsbuch für die Schuldverschreibungen geführt. Die Schöffengerichte hatten die ”ausschließliche Gerichtsbarkeit in dinglichen Sachen und in allen zur willkürlichen Gerichtsbarkeit (voluntaria iurisdictio) gehörigen Sachen“. Der Amtmann hielt für persönliche Rechtsklagen unter dem Beisitz des Richters ein eigenes Verhör, das Amtsverhör genannt. Die Hofesgerichte, die ebenfalls weiterbestanden, waren für Grundstücksübertragungen und Streitigkeiten der Hintersassen der Hofesverbände zuständig. Vereinzelt hielten sich neben den Amtsverhören die Herrengedinge als Rügegerichte ”bei welchen alle im ambt vergangenen excessus angegeben werden sollten“. Eine Übersicht der Gerichte gibt die Erkundung von 1555; Angaben über die Gerichte der einzelnen Ämter sind in den Kellnereirechnungen. Nach der Besetzung der Rheinlande durch die Franzosen wurden Ende 1794 anstelle der Schöffengerichte für die einzelnen Munizipalitäten Friedensgerichte eingesetzt, 1797 März 21 die alten Gerichte aber wieder hergestellt. Durch Beschluß des Regierungskommissärs in den eroberten Landen zwischen Maas und Rhein usw. vom 4. Pluviose des Jahres VI (1798 Januar 23) wurden ”die öffentlichen Gewalten, welche gegenwärtig unter dem Namen Magistrat, Regierung, Konsulat, Senat, Schöppengericht bestehen“, aufgelöst. Die Akten der Gerichte gingen an die zuständigen Zivilgerichte über, für das Roerdepartement an die vier Zuchtgerichte zu Köln, Aachen, Krefeld und Kleve (die späteren Tribunale erster Instanz bzw. Landgerichte), die Kauf- und Obligationsbücher zum teil auch an die Hypothekenämter.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
21.04.2026, 08:22 MESZ