Nachdem der Streit zwischen Äbtissin und Kapitel des Stiftes Essen
und Dekan und Kapitel des Stiftes St. Flor-in in Koblenz (Confluentia) um
den Patronat der Kirche von Breisig (Brysiche), den dazugehörigen Zehnten
und die zugehörigen Güter in Breisig, Gönnersdorf (Gundersdorp) und Lützing
(Luzinch) in der Weise durch Vergleich beigelegt wurde, wie es in der
Urkunde des Erzbischofs Heinrich von Köln näher ausgeführt ist, bekunden
Äbtiss-in und Kapitel des Stiftes Essen: Dekan und Kapitel des Stiftes St.
Florin sind künftig von der Zahlung der Korn- und Geldabgabe an den
jeweiligen Schulten in Breis-ig befreit, wofür die Damen diesen entschädigen
werden. Sie beginnen auch den Turnus in der Präsentation eines Rektors der
Kirche in Breisig, den nächsten präsentieren dann Dekan und Kapitel von St.
Florin. Sollten zwischen beiden Seiten noch Zweifel über den Vergleich
aufkommen oder gar Streit entstehen, so wird dieser von den beid-erseitigen
Schiedsleuten entschieden, nämlich von dem Dekan Dietrich, dem Scholaster
Caesarius und dem Kanon-iker Hermann von Argendorph für St. Florin und den
Kanonikern Dietrich von St. Johann und Albert von St. Gertrud und Johann von
Altendorf (Aldendorpe) für das Stift Essen. Bei künftigen Präsentationen
sollen Urkund-en über diesen Akt ausgetauscht werden, damit der Turn-us
(vicissitudo) immer offenkundig bleibt. Endlich erneuern Äbtissin und
Kapitel die alte Gebetsverbrüderung mit dem Stift St. Florin. - Es siegeln
die beiden Stifter. Datum a.d. 1311 in vigilia beati Bartolomei
apostoli.