Nachdem der Streit zwischen Äbtissin und Kapitel des Stiftes Essen und Dekan und Kapitel des Stiftes St. Flor-in in Koblenz (Confluentia) um den Patronat der Kirche von Breisig (Brysiche), den dazugehörigen Zehnten und die zugehörigen Güter in Breisig, Gönnersdorf (Gundersdorp) und Lützing (Luzinch) in der Weise durch Vergleich beigelegt wurde, wie es in der Urkunde des Erzbischofs Heinrich von Köln näher ausgeführt ist, bekunden Äbtiss-in und Kapitel des Stiftes Essen: Dekan und Kapitel des Stiftes St. Florin sind künftig von der Zahlung der Korn- und Geldabgabe an den jeweiligen Schulten in Breis-ig befreit, wofür die Damen diesen entschädigen werden. Sie beginnen auch den Turnus in der Präsentation eines Rektors der Kirche in Breisig, den nächsten präsentieren dann Dekan und Kapitel von St. Florin. Sollten zwischen beiden Seiten noch Zweifel über den Vergleich aufkommen oder gar Streit entstehen, so wird dieser von den beid-erseitigen Schiedsleuten entschieden, nämlich von dem Dekan Dietrich, dem Scholaster Caesarius und dem Kanon-iker Hermann von Argendorph für St. Florin und den Kanonikern Dietrich von St. Johann und Albert von St. Gertrud und Johann von Altendorf (Aldendorpe) für das Stift Essen. Bei künftigen Präsentationen sollen Urkund-en über diesen Akt ausgetauscht werden, damit der Turn-us (vicissitudo) immer offenkundig bleibt. Endlich erneuern Äbtissin und Kapitel die alte Gebetsverbrüderung mit dem Stift St. Florin. - Es siegeln die beiden Stifter. Datum a.d. 1311 in vigilia beati Bartolomei apostoli.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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