Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er mit Zustimmung der Bürgermeister und des Rats zu Heidelberg dem Anthonius Ran und seiner Ehefrau Adelheid Buchfelder (Alheiten Buchfelderin) auf beider Lebtag ein von ihnen noch zu erwerbendes Haus (ein zymlich huse) zu Heidelberg von allen Diensten und Beschwerungen mit Ausnahme des Ungelds befreit hat. Für weitere von den Eheleuten erworbene Güter gelten diese Freiheiten nicht.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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