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Die Verschreibung der Landtagskosten
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Verweis: Aus expedierte Militär-, Steuer-, Akzise-, Landtags- und Landeskommissionssachen, über welche besondere Akten nicht angelegt worden sind 1809-1831, Militär etc. Sachen R Bd. 34
Es gilt die Sächsische Archivbenutzungsverordnung vom 8. September 2022 (SächsGVBl. S. 526).