Michel Kelber, B. zu Kirchheim u.T., wegen Diebstahls zu Kirchheim gef., jedoch auf Fürbitten unter der Bedingung freigelassen, daß er sich künftig vor derartigen Vergehen hütet, verspricht freien Willens, dies auszuführen und schwört U. Er hatte Nachts ein halbes Hundert Pfähle vom Pfahlmarkt gestohlen, war dabei ertappt worden und hatte die Pfähle wieder an ihren alten Platz zurückbringen müssen.