Reiner Broch verzichtet zugunsten des Jesuiten-Collegiums zu Düsseldorf auf das Recht, das Wasser aus dem Hexteich, wenn derselbe vom Collegium gequallt wird, in seinen anstoßenden Buscherteich durch Durchstechung des Dammes zu leiten. D. auf dem Hauß zur Höhe, den 23. April 1766. Papier mit Unterschrift.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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