Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er Stefan von Adelsheim (Adeltz-), Sohn des Ritters Götz (+), zum Hofgesinde und Diener aufgenommen hat. Stefan soll auf Ansinnen des Pfalzgrafen mit drei Pferden aufwarten und dienen, wofür er Treue, Huld, ewige Verschwiegenheit und gehorsamen Dienst geschworen hat. Jährlich zu Weihnachten soll er 40 Gulden Dienstgeld aus der fürstlichen Kammer erhalten. Reisigen Schaden im Dienst und "under unser heuptmanschafft" will ihm der Pfalzgraf gütlich ersetzen, bei Nichteinigung soll der Entscheid über Schadensersatz dem pfalzgräflichen Hofmeister, Marschall und dem Hauptmann, unter dem der Schaden geschehen ist, anheimgestellt werden.